Erste Verhandlung – es geht um mehr als 17.000 Euro

Hubert Haderthauer hat einen Mini-Rolls-Royce versteigert, der eigentlich Roland S. gehört haben soll. Der klagt auf Schadenersatz.
Viele Jahren waren Hubert Haderthauer, Landgerichtsarzt in Ingolstadt, und der vom Gericht in die Psychiatrie eingewiesene Dreifachmörder Roland S. enge Geschäftspartner. Damit ist es längst vorbei. Am Mittwoch fechten ihre Anwälte vor dem Landgericht einen Streit aus.
Der im Bezirkskrankenhaus einsitzende Straftäter hat den Ehemann der ehemaligen Staatskanzlei-Chefin Christine Haderthauer auf Schadensersatz in Höhe von 17.625 Euro verklagt.
In dem ungewöhnliche Zivilprozess geht es um das Modell (1:8) eines Rolls-Royce, den Roland S. schon Anfang der 1970er Jahre aus Tausenden von Einzelteilen zu einem kleinen Kunstwerk zusammengebaut hat – und letztendlich um die Frage, wem er zuletzt gehört hat. Beide behaupten, der rechtmäßige Eigentümer gewesen zu sein.
Unbestritten ist, dass Hubert Haderthauer den wertvollen Flitzer im Jahr 2007 über das Auktionshaus Christie's versteigern ließ. Keine wesentliche Rolle in dem Streit spielt die Tatsache, dass der Landgerichtsarzt in dem Zusammenhang merkwürdige Angaben machte. Auf der Versteigerungsplattform stellt er sich als Pathologe aus der Schweiz vor – und als Konstrukteur des Modellautos.
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Von elementarer Bedeutung ist dagegen ein ausgesprochen ungewöhnlicher Vertrag, den Hubert Haderthauer mit Roland S. bereits viele Jahre vorher abgeschlossen hatte. Zu dem Zeitpunkt war Haderthauer der Therapeut des Dreifachmörders. In dem Vertrag – von dem Roland S. sagt, dass er ihn nur unterschrieben habe, weil Hubert Haderthauer das so wollte – ist zu lesen, dass der Dreifachmörder den Rolls-Royce als Sicherheit an den Arzt übergab. Allem Anschein nach war geplant, dass Roland S. direkt an der Firma beteiligt werden sollte, die die Modellautos in der Psychiatrie herstellen ließ.
Nach Ansicht von Hubert Haderthauers Anwalt Michael Regler hatte sein Mandant das Recht, dieses Auto als sein Eigentum anzusehen und es zu versteigern.
Das sieht der Anwalt des Dreifachmörders, Bernd Haffke, völlig anders. Sein gewichtigstes Argument, das er ins Feld führt: "Dieser Vertrag zwischen dem behandelnden Arzt und seinem gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesenen Patienten ist grob sittenwidrig und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage."
Nun muss das Landgericht entscheiden, wer zum Zeitpunkt der Versteigerung der wahre Eigentümer des Rolls-Royce war.