Erst eingebrochen, dann eingeladen: Münchner Pizzeria-Räuber verurteilt

München - Seine Vorliebe für italienische Pizza muss ein 21-Jähriger mit einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung bezahlen. Das Amtsgericht München verurteilte den Mann zudem, den entstandenen Schaden finanziell wieder gut zu machen (AZ 822 Ds 257 Js 139878/19).
Was war passiert? Der junge Mann kehrte oft in der Pizzeria ein. Zahlen allerdings konnte er seine Gaumenfreuden nicht, er ließ immer anschreiben. Am 20. April dieses Jahres schließlich brach der gelernte Koch in die direkt über seiner Wohnung liegende Pizzeria in Olching ein.
Mit der Beute Schulden bezahlt
Dort brach er dann zwei Spielautomaten auf und erbeutete 2.500 Euro, zudem verursachte er bei seinem Einbruch einen Sachschaden von 1.500 Euro. So weit, so gut. Am Tag nach seinem Einbruch aber beglich der 21-Jährige seine Schulden in der Pizzeria, lud großzügig andere Gäste auf "seine" Kosten ein und spielte an den Automaten. Dem Wirt kam das alles seltsam vor, er rief die Polizei.
Die Beamten konnten schnell aufklären, dass der ach so großzügige bisherige Schuldner nicht etwa ehrlich zu Geld gekommen war, sondern den Einbruch begangen hatte. In seiner Wohnung wurden auch die gestohlenen Geldkassetten gefunden.
Dieb zeigt sich reumütig
Vor Gericht gab der Mann die Tat zu: "Ich hatte kein Geld, ich fand keinen Ausweg. Ich möchte das nie wieder machen. Ja, die 1.092 EUR hat die Polizei gefunden. Den Rest habe ich ausgegeben. Ich stand unter Drogeneinfluss", so der Pizzeria-Dieb. In seinem letzten Wort erklärte er: "Ich möchte mich entschuldigen, auch beim Geschädigten. Ich werde mich dankbar zeigen, wenn ich eine Chance erhalte. Ich will in meine Heimat zurück und ein Leben mit meiner Verlobten haben. Es war eine schwere Lektion", gestand der Serbe.
Diese Schuldeingeständnis wertete die Richterin strafmlidernd, auch die erlittene Untersuchungshaft ging positiv in sein Urteil ein. "Straferschwerend wertete das Gericht die hohe aufgewandte kriminelle Energie, der Angeklagte ging zielgerichtet und planmäßig vor", begründete die Richterin ihr Urteil.
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