Erpresser hält Opfer drei Tage fest - Vergangenheit holt ihn ein

Weil ein Autoklau schief ging, sollte ein Komplize zahlen. Der Fall liegt bereits 24 Jahre zurück. 
John Schneider |
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Weitgehend geständig: Der Angeklagte Emir V., die Dolmetscherin und Anwältin Garina Hamel (l.).
jot Weitgehend geständig: Der Angeklagte Emir V., die Dolmetscherin und Anwältin Garina Hamel (l.).

München - Die Vergangenheit hat ihn am Ende doch noch eingeholt. Emir V. (49) wurde 2017 in Kroatien aufgrund eines internationalen Haftbefehls des Amtsgerichts München von 2008 verhaftet und später nach Deutschland ausgeliefert. Seit März sitzt er in Stadelheim in U-Haft. Für eine versuchte räuberische Erpressung und einen erpresserischen Menschenraub, die er im November 1994 begangen haben soll.

Der Plan damals war eigentlich den Opel Frontera einer Autovermietung in die Ukraine zu verschieben. Ein Komplize hatte das ausgeheckt. Emir V. und sein Begleiter B. sollten den Wagen fahren. Doch an der slowakisch-ukrainischen Grenze gab es Probleme, die Mietwagenfirma wurde informiert, der Schwindel drohte aufzufliegen. B. bekam kalte Füße und weigerte sich weiter zu versuchen, den Wagen in die Ukraine zu fahren. Notgedrungen fuhr Emir V. mit B. zurück nach München.

Der 49-Jährige soll dann seinen Komplizen in eine Wohnung in der Fürstenrieder Straße gebracht haben. Von B. verlangte er, dass dieser die Auslagen von 5.400 Mark für den fehlgeschlagenen Autoklau bezahle. Das Opfer wurde laut Anklage mit Gewalt und Drohungen drei Tage festgehalten. Erst als ein Spezl von B. sich bereiterklärte, sein Auto und eine Stereoanlage als Pfand für seinen Freund abzugeben, ließ Emir V. sein Opfer frei.

Prozess: Angeklagter muss über sein Hochzeitsdatum nachdenken

Doch die Sache war damit noch nicht beendet. Wenige Tage später versuchte der frustrierte Autodieb zusammen mkit anderen, Alexander M., einen weiteren Spezl des B., zu erpressen. Zahle 3.500 Mark oder wir "zerdreschen" deinem Freund die Kniescheibe, drohten sie. Dabei soll Emir V. auch eine Schusswaffe dabei gehabt und gedroht haben, dass Alexander M. eine "Kugel in den Rücken" bekäme, wenn er zur Polizei geht.

Emir V. ist geständig, erklärt seine Anwältin Garina Hamel für ihren Mandanten. Aber einige Details würden nicht stimmen. So habe es keine Schusswaffe gegeben, sondern lediglich ein Taschenmesser mit dem er demonstrativ rumgespielt habe.

So schwer die Vorwürfe auch wiegen, im Prozess gibt es auch amüsante Momente. Als ihn die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl nach seinem Hochzeitsdatum fragt, gerät Emir V. ins Schleudern. War das 2014 oder 2015? Nicht nur die Richterin muss da lächeln: "Das wird ihre Frau nicht gerne hören." Immerhin, dass sein Töchterchen zweieinhalb Jahre alt ist, weiß der Angeklagte aus dem Stegreif.

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