Erotikfotos auf einem Parkplatz: Anzeige!

Weil sie bei einem Foto-Shooting auf einem Parkplatz auch Sex gehabt haben sollen, saßen am Freitag der Fotograf und sein Model auf der Anklagebank. Mit einer überraschenden Wende.
John Schneider |
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München - Als Ayla (39) und Harun A. (38) an diesem sonnigen Augustnachmittag über den Parkplatz des V-Marktes an der Ingolstädter Straße fahren, erblicken sie ein Pärchen, das sich an einer Wand in scheinbar eindeutiger Weise aneinander zu schaffen macht. Dem Mann soll dabei die Hose bereits in die Knie runtergerutscht sein. Ayla erinnert sich: „Mein dreijähriger Sohn war mit im Auto und fragte mich, was die beiden da machen?“ Das Pärchen wurde angezeigt und beide bekamen einen Strafbefehl zugestellt.

2.000 Euro sollten sie jeweils zahlen. Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Dagegen legten beide Einspruch ein. Sie streiten den öffentlichen Sex ab. Die Sache musste also verhandelt werden.

Am Freitag war es so weit. Amtsrichterin Margret Eisenmann warnte Hans F. (53) und Petra S. (50, beide Namen geändert) gleich zu Beginn des Prozesses: Bei einem Strafbefehl werde noch strafmildernd angenommen, dass die Täter geständig seien. In einem Prozess aber muss sich das erst noch erweisen. Dementsprechend könne die Strafe durchaus auch höher ausfallen. Doch dieses Prozess-Risiko nahmen die beiden Angeklagten in Kauf.

Gericht zweifelt an der Absicht

 

Hans F. gab an, dass er Hobbyfotograf sei. Er habe mit der Bürokauffrau auf dem Parkplatz des V-Marktes nur ein Foto-Shooting veranstaltet. Wie dann bei den Zeugen der Eindruck entstanden ist, dass die beiden Sex hatten? „Vielleicht weil ich sie beim Posieren auch mal angefasst habe“, versuchte sich der Fotograf die Situation damals zu erklären.

Dann die überraschende Wende. Nachdem sich die Prozessbeteiligten anhand eines Lageplans den genauen Ort der Szene vor Augen geführt hatten, bat die Richterin ins Besprechungszimmer. Als Staatsanwalt, Verteidiger und Richterin in den Gerichtssaal zurückkehrten, wurde das Verfahren eingestellt. Den Grund erklärte die Richterin: Für die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses muss der Täter mit Absicht gehandelt haben. Das sei in diesem Fall aufgrund der etwas abgelegenen Örtlichkeit zumindest zweifelhaft. Da spiele es auch keine Rolle mehr, ob es zu sexuellen Handlungen gekommen sei oder nicht.

Und wie hat Ayla A. ihrem Kleinen die Situation erklärt? „Ich habe gesagt, dass die Frau krank ist und der Mann sich um sie kümmert.“

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