Erneute Wende bei Corona-Demos: Allgemeinverfügung hat in München weiter Bestand

München - Die Allgemeinverfügung, die sich gegen die sogenannten Corona-"Spaziergänge" richtet, wird in München weiterhin Bestand haben. Das teilte die Stadt am Dienstag mit.
Corona-Demos: Allgemeinverfügung hat in München weiterhin Bestand
Demnach habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in zweiter und letzter Instanz einen beim Verwaltungsgericht München (VG) eingereichten Antrag gegen die Allgemeinverfügung abgelehnt. Der Grund: Die Antragstellerin hatte ihre Antragsbefugnis nicht dargelegt. Eine inhaltliche Entscheidung zur erlassenen Allgemeinverfügung in München ist damit nicht ergangen.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht zwei Anträgen gegen die Allgemeinverfügungen der Stadt München und des Landkreises Starnberg stattgegeben.
So begründet das Verwaltungsgericht seinen Beschluss
Mit diesen Verfügungen wurden jeweils für bestimmte Tage die Veranstaltung von Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen und die Teilnahme an solchen Versammlungen untersagt, wenn diese nicht rechtzeitig vorab den Behörden angezeigt wurden. Darunter fielen insbesondere die Corona-"Spaziergänge".
Im Sinne der Versammlungsfreiheit entschied das Gericht aber, dass das Mittel eines präventiven Verbots unverhältnismäßig sei. Es gebe mildere Mittel. Die Stadt legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein, die nächste höhere Instanz musste sich mit dem Antrag befassen. Die Stadt bekam recht, die Allgemeinverfügung in München hat also weiterhin Bestand.
Anders sieht es beim Antrag aus, der sich mit der Allgemeinverfügung des Landratsamts Starnberg beschäftigt. Hier hatte der VGH die Beschwerde des Freistaats Bayern abgewiesen. Die Gefahrenprognose des Landratsamts würde ein pauschales Versammlungsverbot nicht rechtfertigen. Der Antragsteller muss die Allgemeinverfügung also nicht mehr beachten – alle anderen Bürger jedoch schon.
"Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts bedeuten, dass (nur) die beiden Antragsteller, die die Entscheidungen erstritten, die präventiven behördlichen Versammlungsverbote nicht beachten müssen", sagte Pressesprecher Matthias Prinzler noch am Montag. Jeder andere Veranstalter müsste demnach selber das Gericht bemühen.
München untersagt weitere Corona-"Spaziergänge"
Erst am vergangenen Donnerstag hatte die Stadt München mitgeteilt, dass man "aufgrund zurückliegender Ereignisse und aktuell vorliegender konkreter Erkenntnisse" auch am 15., 17. und 19. Januar im gesamten Stadtgebiet per Allgemeinverfügung alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten "Corona-Spaziergängen" untersage, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten sei.
Dies diene der "präventiven Gefahrenabwehr". Die Allgemeinverfügung helfe dabei, "einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden" vorzubeugen.
Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebekämpfung sei eine Ordnungswidrigkeit und werde polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer könne ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro verhängt werden.
Vereinzelte "Spaziergänger" am Montag
Am Montagabend gab es angesichts der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach Angaben der Polizei "spontane Freudensbekundungen" von Corona-Maßnahmen-Gegnern in der Innenstadt, wie ein Sprecher der AZ mitteilte.
Rund 100 Menschen seien zwischen Marienplatz und Stachus unterwegs gewesen, vereinzelt seien "Freiheit"-Rufe zu hören gewesen. Die Polizei war mit "einigen geschlossenen Einheiten" vor Ort, verzichtete aber auf ein großes Aufgebot – wie noch am vergangenen Mittwoch oder auch am Samstag. "Es bleibt abzuwarten, was dann morgen passiert – wenn sich die Nachricht rumgesprochen hat", so der Polizeisprecher.