Ermittlungen nach Parkrempler: Großes Polizei-Trara um nichts

München - Auto abgeschleppt, zwangsweiser Alkoholtest, wochenlange Ermittlungen: Welche Folgen ein harmloser Parkrempler nach sich ziehen kann, hat Sonja R. aus dem Glockenbachviertel erlebt.
Rückblick: Am 9. Oktober parkt die 45-Jährige ihren Audi in der Klenzestraße. Ein Nachbar, der zufällig vorbeikommt, weist sie ein. Trotzdem touchiert sie einen anderen Audi leicht an der Stoßstange.
Beide schauen sofort nach, ob ein Schaden entstanden ist. Sonja R. später zur AZ: "Da war nicht mal ein Kratzer!" Und auch der Nachbar schwört: "Ich konnte genau sehen, wo sich die Autos berührt haben, da war absolut nichts!"
Riesenärger nach kleinem Parkrempler
Wenn kein Schaden entstanden ist, müssen sie die Polizei nicht verständigen, denken beide - und gehen weg. Doch sie irren sich. Und damals ahnen sie auch noch nicht, mit welch großem Ermittlungseifer Münchner Polizisten gegen einen mutmaßlichen "Autobumser" vorgehen, der sich vom Tatort entfernt.
Etwa zwei Stunden später rücken mehrere Beamte an, ein Zeuge hatte den Vorfall gemeldet. Die Beamten fackeln nicht lange: Sie lassen Sonja R.s Auto abschleppen. Als sie dazukommt, muss sie einen Alkoholtest machen.
"Der Polizist sagte, wenn ich nicht mitmache, muss ich mit zum Bluttest. Ich wurde behandelt, als sei ich eine Schwerverbrecherin." R. bekommt eine Anzeige wegen Unfallflucht.
Polizei wirft Zeuge Verdunklungsgefahr vor
Etwas später will sich der Nachbar den anderen Wagen noch mal genauer anschauen. Er wischt mit dem Ärmel über die Stoßstange, danach ruft er die Polizei an, um mitzuteilen: "Da ist wirklich nichts!"
Doch das wird er bereuen. Denn wieder rückt die Polizei an. Nun steht er im Feuer: Die Beamten werfen ihm Verdunkelungsgefahr und Beweismittelvernichtung vor.
Derweil fährt der Besitzer des Audis einfach weg. Später wird er der Polizei mitteilen: Sein Auto hat keinen Schaden.
Das Ende der skurrilen Geschichte: Die Staatsanwältin stellt die Ermittlungen mangels Tatverdachts ein. Die Kosten fürs Abschleppen muss der Steuerzahler zahlen.