Erhaltungssatzungsgebiete: Kommt das Vorkaufsrecht zurück?

Über 300 Wohnungen könnten heute der Stadt und nicht Immobilienkonzernen gehören - wenn im Herbst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anders ausgegangen wäre.
Damals kippte das Gericht das Vorkaufsrecht, das etwa die Stadtstaaten Berlin und Hamburg und München als größte deutsche Kommune gerne ausübten, um zu verhindern, dass sich bestimmte Stadtviertel nur noch Reiche leisten können und Bewohner verdrängt werden.
Bundesverwaltungsgericht erklärte Vorgehen für unzulässig
In sogenannten Erhaltungssatzungsgebieten konnten Städte bis zu dem Urteil zuerst zuschlagen, wenn eine Immobilie zum Verkauf stand. Doch dann erklärte das Bundesverwaltungsgericht diese Praxis für unzulässig.
Am Montag beschäftigt sich der Bundestag mit dem Thema. SPD und Grüne wollen, dass die Gesetze geändert werden und Kommunen wieder ein Vorkaufsrecht ausüben können. Doch ihr Koalitionspartner im Bund, die FDP, zögert. Die Liberalen haben Zweifel, ob das Geld, das Kommunen für den Kauf von Wohnungen ausgeben, wirklich richtig investiert ist.
Stadträtin Burger: "Menschen können jeden Tag ihr Zuhause verlieren"
"Die FDP muss hier ihre Blockade aufgeben", fordert SPD-Stadträtin Simone Burger, die mit im Vorstand des Münchner Mietervereins sitzt.

"Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren. Jeden Tag, den wir länger warten, können Menschen ihr Zuhause verlieren. Das müssen wir vermeiden." Jedoch sieht die Münchner SPD den Gesetzesvorschlag ihrer Parteikollegin, der Bauministerin Klara Geywitz kritisch.
Klara Geywitz (SPD) will zwar Kommunen ein Vorkaufsrecht in Vierteln, wo die Wohnungsmarktsituation besonders angespannt ist, zurückgeben.
SPD: Abwendungsvereinbarung muss länger gelten
Allerdings kann der Käufer doch an die Immobilie kommen, wenn er sich in einer Abwendungsvereinbarung zu bestimmten Regeln des Mieterschutzes verpflichtet.
Der Käufer darf dann zum Beispiel keine Luxussanierungen oder Umwandlung in Eigentumswohnungen vornehmen.
Die Abwendungsvereinbarung soll allerdings höchstens 20 Jahre gelten - aus Sicht der SPD-Fraktion im Münchner Stadtrat ist das zu kurz.