Erhaltungssatzungen: Stadt München weitet Schutzzonen aus

In vier Vierteln hat die Stadt Erhaltungssatzungen erweitert oder neu ausgewiesen. Damit sind die Mieter theoretisch vor Mietspekulation geschützt.
von  AZ
Die Stadt hat neue Erhaltungssatzungen erlassen.
Die Stadt hat neue Erhaltungssatzungen erlassen. © dpa

München - Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter in München: Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat insgesamt vier Erhaltungssatzungsgebiete ausgeweitet oder neu geschaffen. 6.200 Münchner mehr als bisher sollen davon profitieren.

Stadt schafft neues Erhaltungssatzungsgebiet in der Au

Das neue Erhaltungssatzungsgebiet "Obere Au"  erstreckt sich im Norden zwischen der Gebsattelstraße, dem Regerplatz und der Drächslstraße bis zur Auerfeldstraße. Der weitere Verlauf zieht sich entlang des Schwester-Bubulina-Platzes zur Welfenstraße (südlicher Abschluss), der Senftl-, Reger- und Hochstraße. Das neue Erhaltungssatzungsgebiet umfasst zirka 2.200 Wohnungen, in denen rund 3.700 Menschen leben.

Zudem wird das bestehende Erhaltungssatzungsgebiet "Untere Au / Untergiesing"  im nördlichen Teil auf dem Gebiet des 5. Stadtbezirks Au-Haidhausen und im südlichen Teil im Bereich des 18. Stadtbezirks Untergiesing-Harlaching erweitert. Dadurch kommen zirka 2.500 Wohnungen hinzu.

In Sendling wird die Erhaltungssatzung erneuert

Das Erhaltungssatzungsgebiet "Sendling" wird mit bisherigem Umgriff erneut erlassen. Es erstreckt sich zwischen der Lindwurmstraße im Norden, der Implerstraße / Gotzinger Straße / Schäftlarnstraße im Osten, der Valleystraße / Brudermühlstraße im Süden und der Demleitnerstraße / Esswurmstraße / Danklstraße /Meindlstraße im Westen. An der westlichen Grenze im Bereich des Harras grenzt es unmittelbar an das Erhaltungssatzungsgebiet "Am Harras / Passauerstraße" an. Insgesamt leben in dem Gebiet rund 19.900 Einwohner.

Ebenfalls mit bisherigem Umgriff erneut erlassen wird das Erhaltungssatzungsgebiet "Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel". Es liegt in den Stadtbezirken 1 Altstadt-Lehel und 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt. Das Gebiet erstreckt sich zwischen der Blumenstraße im Norden, der Buttermelcherstraße / Baaderstraße im Osten, der Erhardtstraße / Wittelsbacherstaße im Süden und von der Klenzestraße weiter zur Müllerstraße im Westen. Hier befinden sich zirka 4.900 Wohnungen, in den rund 7.900 Einwohner leben.

Dass Investoren dennoch Wohnungen in Erhaltungssatzungen bekommen können, zeigt ein aktueller Fall in Sendling. Dort hat die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch gemacht - jetzt fürchten die Mieter drastische Mieterhöhungen.

Was sind Erhaltungssatzungen?

Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 1987 zum Einsatz. Es handelt sich um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten bleiben. Die Mehrzahl der neu erlassenen Erhaltungssatzungen in München gilt unbefristet. Ihre Eignung wird alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Bei befristeten Satzungen erfolgt die Überprüfung rechtzeitig vor ihrem Ablauf. Bei allen Überprüfungen werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.

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