Erfolgreiche Bundespolizei: Fünf Festnahmen am Flughafen

Erfolgreiches Wochenende für die Bundespolizei: Am Münchner Flughafen konnten die Beamten insgesamt fünf Personen festnehmen, die per Haftbefehl gesucht wurden.
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Eine Streife der Bundespolizei am Münchner Flughafen.
Bundespolizei Eine Streife der Bundespolizei am Münchner Flughafen.

München - Einreisende, Ausreisende, Bahnreisende: Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende fünf, mit Haftbefehl gesuchte, Personen festgenommen. Zwei Reisende bezahlten ihre fällige Geldstrafe vor Ort, die anderen drei Täter mussten ins Gefängnis.

Am Freitag zogen die Beamten eine 48-jährige Deutsche und eine 31 Jahre alte Rumänin aus dem Verkehr. Die ältere Frau fiel der Polizei am S-Bahnhaltepunkt im Terminal auf, die Frau aus Rumänien kam am Abend aus Istanbul an. Einen Tag später gingen den Polizisten dann eine Dominikanerin bei Ihrer Ankunft aus Puerto Plata und ein Deutscher bei seiner Ausreise nach Hurghada ins Netz. Am Sonntagabend konnte schließlich ein 29-jähriger Österreicher festgenommen werden, der gerade aus London kam. Er wurde gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht.

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48-Jährige muss in Aichacher Frauengefängnis

 

Die 48-jährige Frau aus Deutschland war im September 2015 wegen des Erschleichens von Leistungen vom Freisinger Amtsgericht zu 1.600 Euro oder ersatzweise 40 Tagen Haft verurteilt worden. Die Frau beglich ihre Strafe nicht, weswegen sie die Landshuter Staatsanwaltschaft mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausschrieb. Am Wochenende konnte die Münchnerin am S-Bahnhalt im Terminal festgenommen werden – da sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde die 48-Jährige ins Frauengefängnis nach Aichach gebracht.

 

In Haft wegen Alkohol am Steuer

 

Die Rumänin wurde von der Justiz wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht. 2014 hatte das Münchner Amtsgericht gegen die 31-Jährige eine Geldstrafe von 1.000 Euro oder ersatzweise 25 Tage Haft verhängt. Die Frau wurde von der Münchner Staatsanwaltschaft gesucht, weil sie weder ihre Geldstrafe gezahlt noch die Haftstrafe angetreten hatte. Die Bundespolizei konnte sie am Wochenende bei ihrer Ankunft aus der Türkei festnehmen. Die 31-Jährige konnte den geforderten Betrag nicht zahlen – sie wurde in die Münchner JVA eingeliefert.

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Geldstrafe gezahlt – Frau wieder auf freiem Fuß

 

Die Dominikanerin war der Justiz in Baden-Württemberg seit einer Verurteilung im September 2015 über 500 Euro schuldig. Auch die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen hatte die 33-Jährige nicht angetreten. Also hatte die Staatsanwaltschaft Rottweil die Polizeibehörden mit der Suche nach der Lateinamerikanerin beauftragt. Am Wochenende konnte die Frau bei ihrer Ankunft aus Puerto Plata festgenommen werden. Nachdem sie die Geldstrafe von 450 Euro zusammen mit den Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 Euro bei der Bundespolizei bezahlt hatte, durfte sie die Wache wieder verlassen.

 

Strafzettel nicht gezahlt - Mann wegen 30 Euro gesucht

 

Der 46-jährige Deutsche ging den Bundespolizisten am Samstagnachmittag ins Netz, als er seinen Urlaubsflug nach Hurghada antreten wollte. Die Staatsanwaltschaft in Gera suchte seit 2015 nach dem Rüdesheimer. Er hatte sich wohl beharrlich geweigert, einen Strafzettel über 30 Euro zu bezahlen. Deswegen sollte der Mann einen Tag Erzwingungshaft absitzen. Bei der Bundespolizei entschied sich der 46-Jährige dann doch, die geforderten 30 Euro und 40,50 Euro Verwaltungskosten zu bezahlen. So konnte er seinen Flug in den Urlaub doch noch antreten.

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Österreicher mit zwei Haftbefehlen gesucht

 

Neben dem Bezahlen einer Geldstrafe musste ein 29-jähriger Mann aus Wien zusätzlich in Polizei-Gewahrsam. Er lief den Bundespolizisten bei seiner Ankunft aus London in die Arme und wurde gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht. Zum einen hatte sich der 29-Jährige nach einer Verurteilung wegen Betrugs durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Oktober 2011 bis jetzt offensichtlich der Strafverfolgung entzogen, zum anderen erließ dasselbe Amtsgericht im Februar 2013 einen Untersuchungshaftbefehl wegen diverser anderer Straftaten. Nach seiner Festnahme am Flughafen bezahlte der junge Mann den geforderten Geldbetrag in Höhe von 867 Euro aus der ersten Verurteilung und ersparte sich so 40 Tage Haft. Trotzdem musste er im Gewahrsam der Bundespolizei warten, bis ein Haftrichter am Montag über die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entscheidet.

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