Er wollte Muskeln aufbauen und bekam Blasenschwäche

Gleich doppelt bestraft wurde ein 21-jähriger Münchner, der sich für den schnellen Muskelaufbau Testosteron-Präparate besorgt hatte: Erst reagierte sein Körper mit Nervenschäden und Blasenschwäche und dann kam auch noch eine Geldstrafe vom Amtsgericht hinzu.
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Für einen 21-jährigen Münchner hat sich der Anabolika-Konsum nicht ausgezahlt. (Symbolfoto)
dpa Für einen 21-jährigen Münchner hat sich der Anabolika-Konsum nicht ausgezahlt. (Symbolfoto)

München – Schon seit Jahren ging der junge Mann regelmäßig zum "Pumpen" ins Fitness-Studio, doch irgendwie ging es ihm mit dem Muskelaufbau offenbar nicht schnell genug. Daher besorgte er sich im November 2014 von einem Bekannten auf einem Parkplatz in Freising mehrere Ampullen und Tabletten mit Testosteron Enantat und Nandrolon Decanoat.

Die Steroide sind zwar zum schnelleren und gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau hervorragend geeignet, gelten aber einerseits auch als Doping und sind andererseits in Deutschland nicht frei verkäuflich. Der dubiose Beschaffungsweg mit einem Handschlag-Handel auf einem Parkplatz hatte dann auch zur Folge, dass der 21-Jährige seine Medikamente ohne Dosierungsempfehlungen erhielt.

"Meine Blase macht nicht mehr richtig zu"

Also recherchierte er selbst drauf los und fing dann mit der Eigentherapie an. Doch die zeigte schon bald unangenehme Nebenwirkungen: "Ich wollte das eigentlich über einen längeren Zeitraum nehmen, aber dann habe ich Atembeschwerden und Herzstechen bekommen, deswegen habe ich damit aufgehört und es weggeschmissen", sagte er vor Gericht. "Ich habe noch eine Nervenschädigung bekommen. Meine Blase macht nicht mehr richtig zu, also ich muss öfter Wasser lassen, als normal. Ich denke, dass das auch davon kommt."

Diese Folgen der Einnahme hat das Gericht in seinem recht niedrigen Urteil berücksichtigt: "Er hat nach wie vor unter den körperlichen Nebenwirkungen der Anabolikaeinnahme zu leiden und die Anabolikaeinnahme aus eigenem Antrieb eingestellt", so die Urteilsbegründung.

Das Gericht hat zudem Jugendstrafrecht angewendet, da es davon überzeugt ist, dass bei dem zur Tatzeit 20-Jährigen noch Reifeverzögerungen vorlagen. So kam der junge Mann, der seit 2016 eine Ausbildung zum Sport- und Fitness-Kaufmann macht, am Ende recht glimpflich davon: Er wurde wegen unerlaubten Erwerbs von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport zu einer Geldauflage von 400 Euro an einen gemeinnützigen Verein für Drogenabhängige und fünf Drogenberatungsgesprächen verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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