Entscheidung: Volksbegehren Mietenstopp ist nicht zulässig

München - Es war kein guter Tag für Bayerns Mieter. Aber es war zumindest ein "Tag der Klarheit", sagt Kampagnenleiter Matthias Weinzierl, nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof dem Volksbegehren Mietenstopp im großen Saal des Justizpalastes gerade eine Abfuhr erteilt hatte.
Die Begründung: Mietrecht ist Sache des Bundes, nicht der Länder. Bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig. Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Peter Küspert erklärt: "Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben ist." Damit hatte das bayerische Innenministerium also juristisch recht, als es das Volksbegehren nicht zugelassen hat und dem Gericht vorlegte.
Innenministerium hat Volksbegehren nicht zugelassen
Initiiert worden ist das Volksbegehren vor allem vom Mieterverein und der SPD. Ziel war es, die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einzufrieren. 52.000 hatten dafür unterschrieben, im März waren die Unterschriften übergeben worden. Vergebene Liebesmüh? Der Kampagnenleiter des Volksbegehrens versucht die negative Entscheidung "sportlich" zu sehen. "Es ist jetzt ein Marathon und kein Sprint mehr", bleibt Weinzierl in der Sprache des Sports.
Andere Initiatoren und Unterstützer wirken deutlich deprimierter, machen aus ihrer Enttäuschung über das Urteil keinen Hehl. Einer spricht gar von einer "Katastrophe". Doch Weinzierl und seinen Mi(e)tstreitern ist es wichtig zu erklären, dass ihr Kampf um einen Mietenstopp nicht gescheitert ist, sondern jetzt erst richtig beginnt. "Wir haben jetzt Berlin im Visier", erklären sie. Soll heißen: Wenn nur der Bund in Sachen Mietrecht Gesetze erlassen darf, muss man das Anliegen eben nach Berlin tragen.
Einen Pfeil haben die Initiatoren des Volksbegehrens aber noch im Köcher. In ähnlicher Sache läuft gerade ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Entscheidet dieses, dass das Land Berlin einen Mietendeckel beschließen durfte, werden die Karten neu gemischt.
Falls nicht, ist der Bund um so mehr gefragt, findet Caren Ley, Vizefraktionschefin der Linken im Bundestag. "Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen. Mieten müssen im Interesse des Gemeinwohls politisch reguliert werden."
Keine Entlastung und Sicherheit für Mieter in der Corona-Krise
OB Dieter Reiter (SPD) pocht in einer ersten Stellungnahme ebenfalls auf das Grundrecht Wohnen: "Es ist vor allem ein bitterer Tag für die vielen Mieterinnen und Mieter in Bayern, die gerade jetzt in der Corona-Krise auf ein Zeichen der finanziellen Entlastung und Sicherheit gehofft hatten."
Es gibt im Saal auch Zuhörer, die das Urteil begrüßen. Seppi Schmid (CSU) findet, dass der Markt das Mietproblem regeln solle. Es sei wichtiger, neues einfacheres Baurecht zu schaffen, um das Bauen von Wohnungen zu erleichtern, und so das Problem über das größere Angebot zu lösen. An einer solchen Baunovelle werde gerade gearbeitet.
Allerdings: Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes fiel nicht einstimmig aus. Drei der neun Richter hätten das Volksbegehren zugelassen, berichtet Präsident Küspert. Was wiederum die Rechtsexperten des Volksbegehrens bestätigt. Man werde das Urteil nun prüfen und dann entscheiden, ob Beschwerde eingelegt wird, erklärt Fachjurist Franz Mayer.
Klingt nicht nach klein beigeben. Im Herbst will das Bündnis einen bundesweiten "Mietenstopp-Gipfel". Gemeinsam mit anderen Kommunen will man so den Bund im Sinne der Mieter "bearbeiten".
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