Entscheidung über Zschäpe-Anwälte weiter unklar

München – Das Oberlandesgericht München hat auch am Montag zunächst keine Entscheidung über den Wunsch der NSU-Angeklagten Beate Zschäpe nach neuen Pflichtverteidigern bekanntgegeben. Entgegen der ursprünglichen Planung wird die Hauptverhandlung am Dienstag nicht schon am Morgen, sondern erst am Nachmittag fortgesetzt. Den für Dienstagvormittag geladenen Zeugen sagte das Gericht ab.
Eine Begründung dafür lieferte das Gericht nicht. OLG-Sprecherin Andrea Titz sagte nur, das Gericht benötige zusätzliche Zeit. Am Montag hatte das Gericht hinter verschlossenen Türen über Zschäpes Misstrauensbekundung gegen die Verteidiger beraten. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Richter der Angeklagten neue Anwälte gewähren.
Der Vorgänger des jetzigen Vorsitzenden Richters beim Münchner Staatsschutzsenat, Bernd von Heintschel-Heinegg, riet dem Gericht, Zschäpe entgegenzukommen. In einem juristischen Blog schrieb er, das Gericht werde "zu prüfen haben, ob nicht ein vierter Pflichtverteidiger beizuordnen ist, der das volle Vertrauen der Angeklagten hat". Heintschel-Heinegg lehrt als Jura-Professor in Regensburg und diente dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags als Ermittlungsbeauftragter.
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Zschäpe hatte in der vergangenen Woche überraschend erklärt, ihren drei Verteidigern nicht mehr zu vertrauen. Das Gericht verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung - und muss jetzt klären, ob diese Erklärung plausible Argumente enthält.
Bei der Verhandlung am Dienstagnachmittag wird das Gericht zwei Zeugen befragen, die das NSU-Trio zufällig beim Urlaub an der Ostsee getroffen hatten. Um das Feuer, mit dem Zschäpe die Fluchtwohnung in Zwickau zerstört hatte, wird es erst zu einem späteren Termin gehen. Dieses Thema war ursprünglich für den Vormittag vorgesehen.
Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei den zehn Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor. Sie soll beim Zerstören der Fluchtwohnung außerdem den Tod ihrer hochbetagten Nachbarin billigend in Kauf genommen haben.