Entmietungen wegen "Eigenbedarf" in München ein echtes Problem

Viele Münchner nehmen aus Angst vor einer Wohnungskündigung ihre Rechte nicht mehr wahr. Sozialreferentin Dorothee Schiwy macht das zunehmend Sorgen.
Irene Kleber |
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Mieten runter? So etwas vom Hauseigentümer zu fordern, trauen sich viele Münchner Mieter nicht mehr – aus Angst vor einer Eigenbedarfskündigung.
Andreas Gebert/dpa Mieten runter? So etwas vom Hauseigentümer zu fordern, trauen sich viele Münchner Mieter nicht mehr – aus Angst vor einer Eigenbedarfskündigung.

München - Es war eine saftige Mieterhöhung, die dem Moosacher Mieter kürzlich für seine Wohnung ins Haus flatterte. Knapp 100 Euro über dem Mietspiegel, und damit deutlich zu viel. Der Mann widersprach. Als er nach dem dritten Anruf der Vermieterin noch immer nicht einwilligen wollte, kam’s. Die Frau drohte: "Dann kündige ich Ihnen eben wegen Eigenbedarfs."

Von immer mehr Fällen wie diesem berichten Münchner Mieter, die sich völlig verstört an die städtische Mietberatung in der Franziskanerstraße wenden. Da werde mit Eigenbedarf erpresst und gedroht, wenn Mieter die Betriebskostenrechnung anzweifeln, wenn sie um Handwerker bitten, weil der Boiler kaputt oder Schimmel an den Wänden ist – oder eben, wenn sie höhere Mieten nicht akzeptieren möchten.

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"Immer mehr Mieter", sagt Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD), "trauen sich deshalb gar nicht mehr, ihre Rechte wahrzunehmen, vor lauter Angst, dann einfach ganz aus der Wohnung herausgekündigt zu werden. Das macht uns zunehmend Sorge."

Der Punkt ist: Es ist nach aktueller Rechtslage relativ einfach für Vermieter, eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen. "Man muss nur eine Person nennen und einen Satz über den Grund für den Eigenbedarf", erklärt Volker Rastätter vom Mieterverein. "Manchmal winken Gerichte sogar Eigenbedarf für Aupair-Mädchen, Haushaltshilfen oder Cousins dritten Grades durch, wenn ein Vermieter dafür glaubhafte Nachweise liefert."

Oft sind Eigenbedarfsfälle nur vorgetäuscht

Wer dann innerhalb der Kündigungsfrist nicht auszieht, kann, auch wenn er sich wehrt, nach wenigen Wochen eine Räumungsklage bekommen. Das Gerichtsverfahren dauert maximal fünf Monate, dann kann zwangsgeräumt werden.

Auch beim Mieterverein häufen sich die Fälle. Rund 400 seien es noch 2017 gewesen, sagt Rastätter. Heuer sind es schon 800. Bei mehr als der Hälfte, glaubt er, sei der Eigenbedarf vorgetäuscht. Lässt sich das nachweisen, hat der Vermieter freilich schlechte Karten und kann auf Schadenersatz (bis zu fünf Jahre Mietdifferenz, Umzugs- und Einrichtungskosten) und auch wegen Prozessbetrugs belangt werden.

Um gerade vorgetäuschten Eigenbedarfs-Kündigungen einen Riegel vorzuschieben, fordert Dorothee Schiwy eine Gesetzesänderung vom Bund. Eigenbedarf solle nur noch für Verwandte in "gerader Linie" wie Eltern, Kinder, Enkel und nicht mehr für Zweitwohnungen gelten. Bei nachgewiesen vorgetäuschtem Eigenbedarf soll es saftige Bußgelder hageln. Sie fordert konkrete Vorgaben dafür, wie groß eine Wohnung für einen Eigenbedarfs-Mieter sein darf.

Und vor allem: Vermieter sollen schon im Kündigungsschreiben (und nicht erst vor Gericht) detailliert begründen müssen, wer genau einziehen soll, wo diese Person derzeit noch wohnt, welche Alternativwohnungen es sonst noch gibt und ähnliches.

Der Forderungskatalog an den Bundestag soll in den nächsten Tagen rausgehen. "Es ist nur eine Frage des politischen Willens", sagt Dorothee Schiwy. "Wenn das Parlament will, kann es mehr Mieterschutz auch in wenigen Monaten durchsetzen."


AZ-Kommentar: "Schnell handeln" von Vize-Lokalchefin Sophie Anfang.

Deutschland hat ein starkes Mieterschutzrecht – auf dem Papier. Denn in der Praxis stehen Mieter oft schutzlos da, wenn es hart auf hart kommt. Und gerade in der Mietwahnsinn-Stadt München kommt es sehr oft sehr hart. Die meisten Mieter sind juristische Laien. Und selbst wenn sie beraten werden, haben sie bisher im Falle eines Eigenbedarfs kaum eine Chance.

Sicherlich, ein vorgetäuschter Eigenbedarf hat harte Konsequenzen. Zumindest theoretisch. Um ihn nachzuweisen, müssten Mieter sich quasi auf die Lauer legen. Und zwar dann, wenn sie ihre Wohnung längst verloren haben. Eine Gesetzesverschärfung tut also Not, der Bundestag sollte schnell handeln.

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