Enkelinnen missbraucht – fünf Jahre haft gefordert
München – Wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Urenkelinnen soll ein 83-Jähriger nach Forderung der Staatsanwaltschaft für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Zuungunsten des Angeklagten müsse sich auch dessen Verhalten nach den Taten auswirken, sagte die Staatsanwältin am Montag vor dem Münchner Landgericht. Er habe die Kinder aufgefordert, ihrer Mutter nichts zu sagen, um die Familie nicht „zu sprengen“. Der Mann hat sich laut seinem Geständnis und Aussagen der Opfer in 75 Fällen an den heute 13 und 15 Jahre alten Mädchen vergangen.
Insbesondere die jüngere Schwester leide schwer unter den Folgen. Mit ihr soll der Rentner dreimal Oralsex gehabt haben. Für solche schweren Missbrauchsfälle sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von je zwei Jahren vor. Die Schülerin leidet laut Gutachten an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Die Verteidigung bat, das Alter des bislang völlig unbescholtenen Angeklagten zu berücksichtigen. Eine so hohe Strafe wie die von der Anklage geforderte sei nicht notwendig.
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