Enkel von Bischof Meiser klagt gegen Umbenennung der Meiserstraße

Hans Christian Meiser, der Enkel des umstrittenen Ex-Landesbischofs Hans Meiser, klagt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Umbenennung der Meiserstraße. Der Stadtrat hatte schon 2007 beschlossen, dass der Straßenname geändert wird - wegen massiver antisemitischer Äußerungen des ehemaligen Landesbischofs.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Hans Christian Meiser will nicht, dass die Meisterstraße anders benannt wird.
Rudolf Huber Hans Christian Meiser will nicht, dass die Meisterstraße anders benannt wird.

Hans Christian Meiser, der Enkel des umstrittenen Ex-Landesbischofs Hans Meiser, klagt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Umbenennung der Meiserstraße. Der Stadtrat hatte schon 2007 beschlossen, dass der Straßenname geändert wird - wegen massiver antisemitischer Äußerungen des ehemaligen Landesbischofs.

MÜNCHEN Schon Mitte Juli 2007 hat der Stadtrat beschlossen, die Meiserstraße umzubenennen – wegen massiver antisemitischer Äußerungen des ehemaligen evangelischen Landesbischofs Hans Meiser (1881-1956). Der Beschluss ist aber noch immer nicht umgesetzt. Denn Meisers Enkel Hans Christian klagt dagegen. Gestern war Termin beim Verwaltungsgerichtshof.

Fast zwei Stunden lang diskutierten Richter, die Vertreter der Landeshauptstadt und Kläger-Anwalt Christoph Messerschmidt über die rechtliche Ausgangsposition: Ist die Klage des Bischofs-Enkels überhaupt zulässig? Oder war die Straßen-Umbenennung schlicht eine „Allgemeinverfügung“ der Stadt München, gegen die es keine Widerspruchsmöglichkeiten gibt?

Kammer hat erhebliche Zweifel

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass die Kammer erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit hat. Anwalt Messerschmidt erklärte, in der Diskussion um die „Entnennung“ der Straße sei das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen durch die Behauptung verletzt worden, er habe „den Antisemitismus gefördert und unterstützt“. Deswegen müssten seine Nachkommen das Recht haben, dagegen zu klagen.

Das Recht einer Kommune, eine per Straßenbenennung verliehene Ehrung wieder aufzuheben, bestritt Christoph Messerschmidt: „Ich habe ein Denkmal errichtet, das ich jetzt stürze.“ Der Beschluss sei eine posthume Ehrverletzung.

Das Urteil folgt in einer Woche

Doch diese Argumentation zeigt nach Ansicht der Richter eine ganz andere Zielrichtung: Es gehe dem Kläger nicht um die Umbenennung, sondern um das, was darüber gesagt worden sei. Das sei aber nur über eine Unterlassungsklage gegen Stadträte oder Beamte zu regeln.

Das Urteil folgt in einer Woche. Aber so viel wurde gestern deutlich: Wenn Hans Christian Meiser – wie zu erwarten – mit seiner Klage scheitert, will er weitermachen – bis zum Verfassungsgerichtshof. Rudolf Huber

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.