Energiekrise: So funktioniert die Soforthilfe für SWM-Kunden im Dezember

Die Soforthilfe-Gelder der Bundesregierung wollen die Münchner Stadtwerke "unverzüglich" den Kunden zukommen lassen.
von  AZ
In Riem steht eine der wenigen Münchner Geothermie-Anlagen.
In Riem steht eine der wenigen Münchner Geothermie-Anlagen. © SWM

München - Weil die Energiepreise gerade so durch die Decke gehen – auch bei den Münchner Stadtwerken (SWM) – hat die Bundesregierung eine Soforthilfe für Erdgas beschlossen. So sollen Privat- und auch Gewerbekunden entlastet werden, bis die Gaspreisbremse im kommenden Jahr greift.

SWM-Kunden: Dezember-Abschlag entfällt

Für die meisten SWM-Erdgas- und -Wärmekunden bedeutet das laut einer Mitteilung des städtischen Energieversorgers, dass sie im Dezember keinen Abschlag zahlen müssen. Das gilt für alle, die einen Jahresverbrauch bis zu 1.500.000 Kilowattstunden haben. 

Die Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember wird entweder nicht eingezogen oder wieder zurückgebucht. Wenn im Dezember keine Zahlung vorgesehen ist, wird jene im Januar nicht eingezogen oder zurückgebucht. 

Für all jene Kunden, die die Zahlungen selber machen, gilt: Sie müssen entweder jene im Dezember oder Januar nicht leisten. Ist weder im Dezember noch im Januar eine Abschlagszahlung vorgesehen, zahlen die SWM den Entlastungsbeitrag bis 31. Januar 2023 aus. 

Der Entlastungsbeitrag für das Erdgas wird in einem zweiten Schritt berechnet und anteilig angerechnet. Weitere Details und Informationen finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Webseite der SWM.

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