Energiekrise: So funktioniert die Soforthilfe für SWM-Kunden im Dezember

Die Soforthilfe-Gelder der Bundesregierung wollen die Münchner Stadtwerke "unverzüglich" den Kunden zukommen lassen.
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In Riem steht eine der wenigen Münchner Geothermie-Anlagen.
In Riem steht eine der wenigen Münchner Geothermie-Anlagen. © SWM

München - Weil die Energiepreise gerade so durch die Decke gehen – auch bei den Münchner Stadtwerken (SWM) – hat die Bundesregierung eine Soforthilfe für Erdgas beschlossen. So sollen Privat- und auch Gewerbekunden entlastet werden, bis die Gaspreisbremse im kommenden Jahr greift.

SWM-Kunden: Dezember-Abschlag entfällt

Für die meisten SWM-Erdgas- und -Wärmekunden bedeutet das laut einer Mitteilung des städtischen Energieversorgers, dass sie im Dezember keinen Abschlag zahlen müssen. Das gilt für alle, die einen Jahresverbrauch bis zu 1.500.000 Kilowattstunden haben. 

Die Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember wird entweder nicht eingezogen oder wieder zurückgebucht. Wenn im Dezember keine Zahlung vorgesehen ist, wird jene im Januar nicht eingezogen oder zurückgebucht. 

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Für all jene Kunden, die die Zahlungen selber machen, gilt: Sie müssen entweder jene im Dezember oder Januar nicht leisten. Ist weder im Dezember noch im Januar eine Abschlagszahlung vorgesehen, zahlen die SWM den Entlastungsbeitrag bis 31. Januar 2023 aus. 

Der Entlastungsbeitrag für das Erdgas wird in einem zweiten Schritt berechnet und anteilig angerechnet. Weitere Details und Informationen finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Webseite der SWM.

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8 Kommentare
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  • muc_original_nicht_Plagiat! am 23.11.2022 23:43 Uhr / Bewertung:

    ich erwarte folgenden Vorgang:

    Abschlagszahlung wird zunächst zurückgezahlt = wurde von mir faktisch nicht geleistet
    Und wenn der Jahresverbrauch errechnet wird, rechnen die Stadtwerke diesen nicht geleisteten
    Abschlag einfach dazu, und siehe da, die Nachzahlung erhöht sich, der "Vorteil" ist dahin.

  • HB_eine_Meinung am 23.11.2022 19:54 Uhr / Bewertung:

    Lieber Kaiser Jannick,
    der SWM Strompreis von 01.07.-31.12.22 beträgt 23,55 Cent/kWh und ab 01.01.23 wird der Preis auf 58,00 Cent/kWh angehoben. Das ist immerhin das 2,46-fache (faktenbasiert!).
    Ich finde diese Preiserhöhung außerordentlich und überzogen! Jahrelang erzählt uns die SWM das wir nachhaltigen Strom fördern und einem erheblichen Teil bereits nachhaltig sind und dann gibt es eine solche Preiserhöhung?? Nur mal so nebenbei: die Stadtwerke Freising haben ab 01.01.23 auf 39,94 Cent/kWh erhöht.
    Und die Strompreisbremse ist kein Argument. Dadurch mildern wir ALLE (die Steuerzahler) durch staatliche Subventionierung die schlechte Beschaffungspolitik der Energieversorger (u.a. auch die SWM).

  • Sehendes Auge am 23.11.2022 19:50 Uhr / Bewertung:

    Wetten, dass da gar nichts kommt. Unsere Politiker und Behörden haben mittlerweile die Qualität einer Amöbe. Nur Stuss, Gelaber und Beschwichtigungen.

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