Endspurt Böhringer

MÜNCHEN - 77. Prozesstag im Mordfall Charlotte Böhringer (†59) – bald endet das Verfahren. Kommt das Urteil im Mordprozess kommende Woche? Die Anwälte sollen die Plädoyers vorbereiten.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl forderte am Freitag Verteidiger und Staatsanwalt auf: „Ich weise darauf hin, die Verfahrensbeteiligten mögen sich auf ihre Schlussvorträge vorbereiten.“ Damit könnten die Akten in einem der längsten Mordprozesse vor dem Münchner Schwurgericht kommenden Freitag geschlossen werden.
Der Angeklagte BenediktT.(33), der wegen eines Erbstreits seine Tante erschlagen haben soll, wird in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim an seinen letzten Worten vor dem Urteil feilen. Es ist damit zu rechnen, dass der ehemalige Jurastudent mit der Schwurgerichtskammer abrechnet. Er fühlt sich vom Gericht ungerecht behandelt. Ende März kam es im Saal 101 bereits zum Eklat: „Seit Jahren sagt mir keiner, warum ich festgehalten werde!“ Die Gutachter bezeichnete er als „Hobbywissenschaftler“ und das Gericht stütze sich nur auf „Scheinindizien“.
Die Blutspur auf einem 500-Euro-Schein
Fakt ist, dass die Verteidiger Peter Witting und Stefan Mittelbach mit ihren unzähligen Beweisanträgen Hauptindizien in Frage stellen konnten. Beispielsweise die Blutspur auf einem 500-Euro-Schein. Den fand man während der Festnahme beim Angeklagten. Zunächst hieß es: Das Blut stamme vom Opfer. Benedikt T. habe nach der Tat am 15. Mai 2006 das Geld seiner Tante an sich genommen. Im Prozess kam aber heraus: Die Spur am Geldschein kann nicht dem Opfer zugeordnet werden.
Noch nicht geklärt ist, wie Spuren aus dem Mordfall Ursula Herrmann (die 10-Jährige starb vor 27 Jahren), an den Tatort Böhringer gekommen sind. Als die AZ exklusiv berichtete, dass ein Polizist absichtlich die Herrmann-Spuren auf die Asservate im Fall Böhringer gesetzt haben könnte, schwiegen die Ermittler, die Verteidigung wollte es nicht wahrhaben. Anstatt der Polizei-Panne nachzugehen und alle DNA-Beweise generell in Frage zu stellen, hofften die Anwälte des Angeklagten, dass irgendwann der Herrmann-Mörder gefasst wird und ihr Mandant frei kommt.
Nach der Festnahme von Werner M. (58) im Fall Herrmann und einem DNA-Vergleich ist aber auch diese Variante der Verteidiger geplatzt.
Bis nächsten Mittwoch, 18.Juni, können weitere Beweisanträge gestellt werden. „Danach gestellte werden abgelehnt“, sagt der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Dies diene nur der Prozessverzögerung.
Torsten Huber