Embryo-Bilder gezeigt: Zwangsgeld für Abtreibungsgegner

Sie haben's übertrieben: Weil sie gegen Auflagen verstießen, müssen Abtreibungsgegner Strafe zahlen
dpa |
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München - Religiös motivierte Abtreibungsgegner haben bei Auftritten vor einer Münchner Frauenarzt-Praxis gegen städtische Auflagen verstoßen und müssen deshalb Strafe zahlen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Vereins „Lebenszentrum – Helfer für Gottes kostbare Kinder“ gegen das Zwangsgeld ab (M 22 K 12.6098). Die Vorsitzende Richterin hatte bereits in der mündlichen Verhandlung klargestellt, dass das Zeigen von Bildern zum Thema Abtreibung nach dem Auflagenbescheid der Stadt verboten sei.

Der Verein ist seit Jahren regelmäßig vor der Praxis eines Münchner Gynäkologen präsent, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Die Demonstranten zeigten das Foto eines Embryos. Einer jungen Frau wurde ein Flugblatt aufgedrängt. Das Foto habe zeigen sollen, „worum es eigentlich geht, das muss man dürfen“, hatte der Vereinsvorsitzende Wolfgang Hering gesagt. Die Vertreterin der Stadt erwiderte, die Konfrontation mit Bildern sei nur mit Einwilligung der Frauen statthaft.

Der Verein will die Entscheidung anfechten. Ute Wilhelms von der Rechtsabteilung des Münchner verloren.“ Dort sei er vor einer Schwangerschaftsberatungsstelle aktiv gewesen.

 

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