Elvis O: Dealer will Geld – von der Polizei

Ex-Drogenhändler Elvis O. streitet vor Gericht mit der Polizei um sein Geld.
Laura Meschede |
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Ein Drogendealer vor Gericht.
dpa Ein Drogendealer vor Gericht.

Irgendwo in einem Safe der Münchner Polizei liegen Geldscheine im Wert von knapp 13.300 Euro. Die gehörten einst Elvis O.

Aber die Polizei hat sie beschlagnahmt, vor sechs Jahren schon. Weil sie die Gefahr gesehen hat, dass das Geld für den Drogenhandel bestimmt war und weil nach Paragraf 25 des Polizeigesetzes Dinge sichergestellt werden dürfen, um Gefahren abzuwenden.

Seitdem versucht Elvis O., die Scheine wiederzubekommen. Auf dem Rechtsweg. Und 2014 hat das Verwaltungsgericht München auch entschieden, dass er das Geld zurückbekommen müsse. Aber die Gegenseite ging in Berufung – deswegen wurde am Montag vor dem Verwaltungsgerichtshof erneut über die Frage verhandelt, was nun mit den 13.300 Euro geschehen soll.

Erste Verurteilung 2011

Elvis O. ist bereits zwei Mal wegen Drogenhandels verurteilt worden. Das erste Mal im September 2011. Kurz darauf hat die Polizei ihn bei einer Autofahrt kontrolliert und ebenjene 13.300 Euro in seinem Handschuhfach gefunden, über die nun vor Gericht gestritten wird.

O. sagte, das Geld gehöre seinem Onkel, er wolle ein Auto kaufen. Die Polizei glaubte ihm nicht, die Scheine landeten im Safe.

Vor dem Verwaltungsgericht geht es jetzt um die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass das Geld in kriminelle Geschäfte fließt, wenn O. es zurückbekommt.

Äußerst wahrscheinlich, befindet die Kriminalkommissarin H. Elvis O. habe nämlich ihren Akten zufolge erst kürzlich unter dem Einfluss von Kokain eine Prostituierte verprügelt. Gar nicht wahrscheinlich, finden dagegen die beiden Anwälte von Elvis O., er sei nämlich nicht verurteilt worden deswegen. Und obendrein hätte Elvis O. seine Strafe wegen Drogenhandels schon vor zwei Jahren abgesessen. "Man kann ja jetzt nicht weiterhin unterstellen, mein Mandant würde sofort Drogen kaufen, wenn man ihm Geld in die Hand drückt."

10.900 Euro Anwaltskosten

Obendrein, so argumentiert der Anwalt, würde das Geld zu großen Teilen gar nicht auf das Konto von O. wandern – sondern auf sein eigenes. 10.900 Euro nämlich, Anwaltskosten. Das sei auch gut für die Staatskasse: Bisher habe er als Pflichtverteidiger verteidigt. Würde seinem Mandanten das Geld zugesprochen, bekäme die Staatskasse sein Gehalt von etwa 3.000 Euro zurück.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird in den nächsten Tagen erwartet. Man darf annehmen, dass Elvis O. und seine Anwälte sie mit Spannung erwarten.

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