Elf Tage nach Entlassung: Münchner (30) wieder in U-Haft
München - Zehn Tage. So lange war ein 30-jähriger Münchner im vergangenen Sommer auf freiem Fuß. Am 21. August wurde er aus dem Gefängnis entlassen, am 1. September musste er wieder einsitzen.
Der Grund: Der 30-Jährige trat einem Mann im Bahnhofsviertel ins Gesicht, verletzte ihn dabei schwer. Vorausgegangen war der Attacke eine missglückte Übergabe von Diazepam-Tabletten. Wegen der Attacke wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Opfer muss nach Angriff operiert werden
An der Kreuzung Schützenstraße/Luitpoldstraße wollte der Geschädigte für vier Euro zwei der Tabletten kaufen. Als er dem Angeklagten das Kleingeld gab, soll dieser jedoch gesagt haben: "Jetzt habe ich dich abgelinkt." Daraufhin wollte der Geschädigte sein Geld wieder haben, und zerrte an der Hosentasche des 30-Jährigen. Die Geldmünzen fielen auf den Boden, als sich der Käufer nach seinem Geld bücken wollte, trat ihm der Angeklagte gegen den Kopf. "Ich stürzte zu Boden und das Blut lief aus meiner Nase wie aus einer Wasserleitung", schilderte das Prügel-Opfer den Vorfall vor Gericht. Durch die Attacke erlitt er ein Schädelhirntrauma sowie einen Nasenbeinbruch, der operiert werden musste.
Eine entnommene Blutprobe beim Angeklagten ergab einen Wert von 2,22 Promille. Daneben hatte er Lorazepam und Methadon im Blut, woraus ein Sachverständiger eine maximale Blutalkoholkonzentration von 3,5 Promille errechnete.
Angeklagter mit wirrem Motiv für Prügel-Attacke
Der 30-Jährige räumte die Tat ein, nannte jedoch ein anderes Motiv: Er habe als HIV-Infizierter nicht zugetreten, um wieder an das Geld zu kommen, sondern um den Geschädigten fernzuhalten, damit sich dieser nicht an einer gebrauchten Spritze anstecken konnte. Diese habe er regelmäßig in seinen Hosentaschen dabei.
Der Angeklagte, der schon früh mit Alkohol und Drogen in Berührung gekommen ist, gab zu, dass er vor dem Angriff bereits eine Flasche Wodka und Bier getrunken sowie Lorazepam genommen habe. "Am Vortag hatte ich auch getrunken und lebte auf der Straße. Bei dem Vorfall war ich 10 Tage auf freiem Fuß. Ich trank schon mal drei oder dreieinhalb Flaschen Wodka am Tag."
Urteil ist nicht rechtskräftig
Der Vorsitzenden Richterin zufolge sprach zugunsten des Angeklagten, dass er sich geständig, schuldeinsichtig und reuig zeigte. Vor Gericht entschuldigte er sich per Handschlag beim Prügel-Opfer. Zu Lasten des 30-Jährigen wurde jedoch gelegt, dass er bereits häufiger strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Zudem sprach die enorme Rückfallgeschwindigkeit gegen den Mann. Auch deswegen konnte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München die ausgesprochene Strafe nicht zur Bewährung aussetzen. Für eine erneute, dann dritte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, fehle es dem Gericht zufolge an der erforderlichen Erfolgsaussicht.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Berufung eingelegt. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
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