Elf Jahre Haft im Münchner Islamistenprozess
München – Das Gericht hatte dem gebürtigen Münchner nach einem Gespräch mit den Prozessbeteiligten zwischen 10 und 14 Jahre Gefängnis in Aussicht gestellt. Die Bundesanwaltschaft hatte die Aussagebereitschaft des Angeklagten anerkannt, forderte aber trotzdem dreizehneinhalb Jahre Haft. Die Verteidigung wollte maximal zehn Jahre.
Der Sohn afghanischer Einwanderer hatte vor dem Oberlandesgericht umfassend über seine Zeit in einem syrischen Terrorcamp ausgesagt und war in Prozessen gegen andere mutmaßliche Islamisten in Düsseldorf und Berlin ein wichtiger Zeuge der Anklage.
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Der junge Mann, der schon in Deutschland straffällig geworden war, hatte sich im Oktober 2013 einer terroristischen Vereinigung angeschlossen, um in den Dschihad zu ziehen. Harun P. soll 2014 an dem Sturm auf das Hauptgefängnis von Aleppo in Syrien beteiligt gewesen sein, bei dem laut Bundesanwaltschaft mindestens zwei syrische Regierungssoldaten und fünf Häftlinge getötet wurden.
Das Oberlandesgericht München verurteilte Harun P. nun wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und Beihilfe zum versuchten Mord zu elf Jahren Haft. Der junge Mann ist der erste Syrien-Rückkehrer, der wegen Mordes vor einem deutschen Gericht stand.