Ekelhaft: Insektenstiche ruinieren Urlaub - Frau fordert Schmerzensgeld

Ekel-Erlebnis im Urlaubsparadies: Eine 59-Jährige muss wegen der Insektenstichen ins Krankenhaus. Nun fordert sie vom Reiseveranstalter Schmerzensgeld.
John Schneier |
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München - Wanze oder Mücke – das ist hier die Frage. Die Antwort kann im Streit zwischen Berta T. (59, Name geändert) und einem Reiseveranstalter 15.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld kosten. Das letzte Wort hat jetzt das Oberlandesgericht.

Der Vorwurf der Klägerin: Die Frau hatte gemeinsam mit ihrem Ehemann für 2.950 Euro im Herbst 2015 bei dem Münchner Veranstalter eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik gebucht.

Doch in ihrem Hotelzimmer sei sie von Ungeziefer – sie vermutet Bettwanzen – gestochen und gebissen worden. Aus den Wunden, die die Stiche und Bisse hinterließen, hätten sich haufenweise Würmer und Fäden herausziehen lassen.

Berta T. leidet noch immer an den Folgen

Am Morgen des dritten Tages habe sich die Klägerin so geschwächt gefühlt, dass sie schließlich tagsüber im Krankenhaus in Santo Domingo aufgenommen worden sei. Sie leide immer noch an den Folgen, sagt Berta T. im Prozess. Unter anderem sei ihre Leber angegriffen.

Trotzdem scheiterte sie in der ersten Instanz. Das Landgericht fand zwar, dass Ungeziefer im Hotelzimmer einen Reisemangel darstellen könne. Einen Beweis für das Vorhandensein von Ungeziefer, das auf fehlerhaftes Verhalten des Hotelpersonals zurückzuführen wäre, habe die Klägerin aber nicht erbracht.

Das Gericht hatte jedenfalls starke Zweifel an der Wanzentheorie. Bissspuren von Wanzen seien erst mit einiger Verzögerung zu bemerken. Nicht aber schon am nächsten Morgen, wie es die 59-Jährige erkläre.

Tropeninstitut spricht gegen die Wanzen-Behauptung

Hinzu komme die realistische Möglichkeit, dass sich die Klägerin die Stiche und Bisse auf dem Weg zum Restaurant im Freien eingehandelt habe. Auch ein Befund des von Berta T. aufgesuchten Tropeninstituts spreche gegen die Wanzen-Behauptung. Die Fachleute dort glauben, dass die Verursacher der Bisse am ehesten Sandmücken seien. Solche aber kämen im Freien vor und nicht in Zimmern oder Betten. Hautärzte konnten zudem keinen Wurmbefall feststellen.

Angesicht dieser Sachlage wird wohl auch der OLG-Senat die Klage abweisen – Urteil am 11. Juni.

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