Eiskalter Faschingsprinz?
MÜNCHEN - Mordprozess um den Faschingsprinz: Die Gutachter bescheinigten dem Angeklagten eine hohe Intelligenz, aber eine unreife, narzisstische Persönlichkeit. Strafmildernde psychische Defekte konnten sie aber nicht feststellen. Die Familie des Opfers und Staatsanwalt fordern die Höchststrafe.
Keine Gnade für den Faschingsprinzen: Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld – das fordert Staatsanwalt Thomas Bott, das fordern aber auch die Eltern und die Schwester der getöteten Marion G. für den des Mordes angeklagten Speditionskaufmann Stefan Robert M. (36). Er hatte seine Freundin erwürgt, die Leiche im Wald verscharrt.
„Stefan Robert M. hatte die Gelegenheit, den Eltern auf die Frage nach dem ’Warum’ hier in der Verhandlung eine Antwort zu geben.“ Stattdessen sei ein Brief gekommen mit den Worten „Irgendwann kann ich Euch das vielleicht einmal erklären“, so berichtet der Anwalt der Familie, Florian Herrmann. „Für die Hinterbliebenen gibt es nun nur einen Trost: Es gibt einen Engel, den man kennt.“
Geständnis aus rein taktischen Gründen
Staatsanwalt Thomas Bott hatte in seinem Plädoyer ausgeführt, dass das Geständnis von Stefan Robert M. in der dritten Vernehmung – zunächst hatte der Faschingsprinz vorgetäuscht, dass seine Freundin verschwunden sei – aus rein taktischen Gründen erfolgte. So wie der Suizidversuch des Täters, den Bott als vorgetäuscht bezeichnete. Eine Blutspur im Kofferraum hatte ihn überführt. In dieser Lage erfand er nach Ansicht des Staatsanwalts eine Totschlagsversion. „Ich habe ihr gebeichtet, dass ich eine neue Freundin habe", sagte er bei der Festnahme. Daraufhin habe es Streit gegeben.
Doch die Beichte und den folgenden Streit nehmen ihm die Kläger nicht ab. Seine Freundin hätte sich nicht mehr umgezogen, um einen ruhigen Abend mit ihm zu verbringen, wenn sie geahnt hätte, dass er eine zweite Freundin hatte und diese für den Abend sogar in der Wohnung erwartete.
Genau diese Zwangssituation habe aber dazu geführt, dass Stefan Robert M. im Laufe des Tages den Mordplan fasste. Er musste Marion G. aus dem Weg räumen, um Platz für die neue Geliebte zu schaffen. Eiskalt habe er gehandelt, schlief nach der Tat mit seiner Geliebten, verschenkte die Uhr des Opfers und stritt mit den Eltern um die Wohnungseinrichtung.
„Ich hatte nie vor, die Marion umzubringen."
Doch der Faschingsprinz wehrte sich gegen die Vorwürfe. „Ich hatte nie vor, die Marion umzubringen. Den Plan, der mir unterstellt wird, hat es nie gegeben“, erklärte Stefan Robert M. in seinem letzten Wort. Verteidiger Robert Alavi plädierte auf Totschlag, sein Mandant war mit der Situation überfordert und habe „im Rahmen seiner Unzulänglichkeiten“ gehandelt.
Die Gutachter bescheinigten dem Angeklagten eine hohe Intelligenz (IQ 116), aber eine unreife, narzisstische Persönlichkeit. Strafmildernde psychische Defekte konnten sie aber nicht feststellen. Das Urteil soll heute gesprochen werden.
John Schneider
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