Einordnung rechtsextremer Verbrechen: Spätes Umdenken

Es ist beschämend, dass das Oktoberfestattentat erst jetzt, 40 Jahre später, offiziell als das benannt wird, was es war: ein rechtsterroristischer Anschlag. Aber wenigstens können die Überlebenden nun mit einer staatlichen Entschädigung rechnen. Sie sollte schnell und unbürokratisch gezahlt werden, denn nur noch etwa die Hälfte der Wiesnbesucher, die 1980 zum Teil schwerst verletzt wurden, leben heute noch.
Verstörend ist, dass bis vor wenigen Jahren auch andere Anschläge von Rechtsextremen als unpolitische Tat von Einzelnen mit persönlichen Problemen abgetan worden sind. So hat die Polizei die Morde von David S., der 2016 am OEZ neun Menschen – die für ihn türkisch aussahen – erschoss, jahrelang schlicht als Amoklauf bezeichnet. Das große Umdenken kam erst 2019: Als ein Repräsentant des Staates, der CDU-Politiker Walter Lübcke, von einem Neonazi getötet wurde.
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