Eineinhalb Stunden lang: Mann begrapscht Schlafende in der S-Bahn

Eineinhalb Stunden lang belästigt ein Mann eine wehrlose Frau. Jetzt steht er vor Gericht. Nicht zum ersten Mal.
John Schneider |
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Der Angeklagte vor Gericht.
jot Der Angeklagte vor Gericht.

München - Dieter T. (47, Name geändert) hat ein Problem: "Ich traue mich nicht, Frauen anzusprechen." Da er aber dennoch diese Sehnsucht in sich spüre, "zu kuscheln", nähert er sich immer wieder jungen Frauen auf verbotene Weise.

Das bringt ihn jetzt bereits zum dritten Mal vor Gericht. Der 47-Jährige wird beschuldigt, eine schlafende Frau in der S3 nach Deisenhofen begrapscht zu haben. Und zwar mehr als 90 Minuten lang. (Lesen Sie hier: Mann vergewaltigt Arbeitskollegin stundenlang)

 

Unfall auf der A99: Ladung verteilt sich auf der Fahrbahn

 

Schlafende sexuell belästigt: Peter T. weitgehend geständig

"So eine Intensität habe ich in zehn Jahren als Ermittler noch nicht erlebt", berichtet ein Polizist im Zeugenstand. Normal sei es bei einem sexuellen Übergriff, dass dieser nicht lange dauere und die Täter schnell zu fliehen versuchen.

Das war am 20. September 2015 ganz anders. Der 47-Jährige hatte an diesem Abend mit einer Prostituierte gekuschelt ("Das war schön") und sich danach in die Tram gesetzt. Am Stachus stieg er schließlich in die S-Bahn.

Als er bemerkte, dass eine betrunkene, junge Frau auf ihrem Sitz eingeschlafen war, setzte er sich direkt neben sie. Dann fasste er ihr ans Knie und das Gesäß. Als sich die Schlafende in seine Richtung neigte, nutzte er die Gelegenheit, um ihren Kopf auf seinen Schoß zu legen.

Peter T. ist weitgehend geständig. Ein Video der Überwachungskamera lässt auch nicht viel Spielraum für eine Bagatellisierung des Übergriffs. Dass man ihm auf die Spur kam, ist dem guten Gedächtnis eines Polizisten zu verdanken.

Der war als Taschendiebfahnder beim Frühlingsfest und erkannte Peter T. vom Fahndungsfoto wieder. Seine Therapeutin habe ihm inzwischen verboten, sich neben junge Frauen zu setzen, erklärt der Angeklagte. Ob er in die Psychiatrie wolle, fragt ihn Richter Gilbert Wolf. Peter T. verneint das.

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