Eine Tüte Laub als Beweis vor Gericht
Drogenprozess vor dem Landgericht: Anwalt will beweisen, dass „Gras“ nicht so viel wiegt, wie vom Staatsanwalt behauptet
München Manchmal muss man gewisse Sachen einfach mal ganz plastisch darstellen, um sie für andere verständlich zu machen. So wie beim Prozess zweier Marihuana-Dealer vor dem Landgericht München: Rechtsanwalt Thomas Pfister brachte hier kurzerhand eine Tüte mit Laub in den Gerichtssaal, die er im eigenen Garten gesammelt und auf die Küchenwaage gelegt hatte.
Fragt sich bloß, wozu das Ganze?
„Ich wollte klar machen, dass eine halbe Plastiktüte Marihuana keine 500 Gramm wiegt, wie es die Staatsanwaltschaft geschätzt hat.“ In der Tat: In Pfisters Küche brachte das Laub gerade einmal 170 Gramm auf die Waage. Am Ende stellte sich heraus, dass Pfisters Tüten-Demo, die seinem Mandanten eine höhere Strafe ersparen sollte, unnötig war. Das Gericht fand den Belastungszeugen unglaubwürdig und strich zumindest diesen Tüten-Fall aus der Anklage.
Für einen weiteren Fall des Drogenhandels mit zwei Kilo Marihuana aber kassierte Pfisters einschlägig vorbestrafter Mandant (22) ein Jahr und sechs Monate Haft wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln. Er hatte gemeinsam mit seinem Komplizen (25) in der Truderinger Wohnung einer Bekannten die Lieferungen für Kunden abgepackt.
Da diese Bekannte gerade einmal 17 Jahre alt war, stand sogar ein Mindeststrafe von fünf Jahren im Raum. Das Gericht entschied aber, dass die beiden Männer nicht unbedingt erkennen konnten, dass die junge Frau minderjährig war. So kam auch der Haupttäter mit drei Jahren und sechs Monaten davon.
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