Eine schrecklich laute Familie: Gericht spricht Machtwort

München - Laute Unterhaltungen, Radio und Fernseher auf überdurchschnittlich hoher Lautstärke, regelmäßiger Besuch in den späten Abendstunden, schreiende Kinder, die in der Wohnung auch mal Seilspringen – und das alles während der festgesetzten Ruhezeiten am Mittag und Abend. Weil sich eine vierköpfige Familie nicht an die Hausordnung hielt und auch trotz mehrmaliger Aufforderung das zu unterlassen weiter Lärm verursachte, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft eines achtstöckigen Hochhauses im Münchner Osten vor dem Amtsgericht München geklagt.
Seilspringen und Herumtrampeln in der Wohnung
In jedem Stockwerk des Hochhauses befinden sich vier oder fünf Wohnungen – in einer davon wohnt seit sechs Jahren ein Ehepaar (41, 29) mit den beiden Kindern (4, 7). Der Klägerin zufolge käme es zur Mittags- und Nachtzeit beinahe täglich zu Ruhestörungen durch die Familie. Das Gericht stützte sich bei der Urteilsfindung auf die Wohnungseigentümerinnen, die direkt unter oder unmittelbar neben der betroffenen Wohnung der Familie leben.
Während der Ruhezeiten, von 12 Uhr bis 14 Uhr und von 20 Uhr bis 7 Uhr, würde es dann unter anderem regelmäßig zu lauten Unterhaltungen und Telefonaten kommen. Auch der Staubsauger würde am späten Abend noch benutzt werden, ebenso seien der überdurchschnittlich laute Fernseher oder das Radio keine Seltenheit in der Wohnung. Die Kinder würden in der Wohnung herumtrampeln und schreien, Seilspringen oder im Hausflur mit dem Fahrrad fahren. "Zudem verursachte die Familie Lärm durch Geschrei, Herumtrampeln, Springen und dadurch dass sie Gegenstände fallenlässt, Türen zuwirft und rhythmisch auf den Boden schlägt", führt das Gericht unter anderem aus.
Die Familie streitet alles ab
Bereits kurz nach ihrem Einzug haben die Wohnungseigentümer die Familie immer wieder auf die Ruhestörungen hingewiesen – geändert hat sich die Situation allerdings nicht. Vor Gericht streitet die Familie die Ruhestörungen ab – den Eltern zufolge würden die Kinder auch in der Ferienzeit spätestens um 20:30 Uhr ins Bett gehen. Auch Besuch hätten sie im vergangenen Jahr keinen gehabt.
Die Nachbarin, die unter der Familie wohnt, hat extra ein Lärmprotokoll angelegt, um die Ruhestörungen zu dokumentieren. Vor Gericht gab sie unter anderem an, dass mehrmals pro Woche fünf bis acht Kinder in der Wohnung der Beklagten anwesend gewesen sind. Oft wurde auch noch weit nach 20 Uhr der Staubsauger benutzt oder Möbel verrückt. Die Zeugin hat nach eigener Aussage mehrmals versucht, mit dem Ehemann zu sprechen. Der habe aber lediglich gesagt, dass er "alles machen könne, was er wolle". Im letzten Jahr sei die Frau wegen des massiven Lärms dann schließlich aus ihrer Eigentumswohnung in eine Mietwohnung umgezogen. Ihre Angaben wurden von der weiteren Nachbarin und deren Lärmprotokoll bestätigt.
Bei erneuter Ruhestörung gibt's ein Ordnungsgeld
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München glaubte den Zeuginnen und gab der Klagepartei Recht. Die Beklagten müssen sich an die Ruhezeiten halten, sollte es nochmals zu Beschwerden kommen, ist ein Ordnungsgeld fällig.
"Frequenz, Lautstärke und die Zeiten der Lärmentfaltung stehen nicht mehr im Zusammenhang mit einer adäquaten Wohnnutzung oder einer hinzunehmenden lebhaften Lebensäußerung von Kindern. Das von den Kindern ausgehende regelmäßige und über einen langen Zeitraum gehende laute Geschrei, Springen und Getrampel in der Wohnung weit nach 20 Uhr, Seilspringen in der Wohnung und das Herumfahren mit Kinderfahrrad und Roller im Hausflur geht über das hinaus, was bei Kindern üblicherweise hingenommen werden muss. Zudem haben sich die Beklagten auch rücksichtslos verhalten, indem sie auf mehrfache Aufforderungen der Hauseigentümer, den Lärmpegel zu senken, mit der Aussage reagierten, dass sie tun und lassen können, was sie wollten", begründet das Gericht das Urteil.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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