Eine Hochzeit und ein Todesfall

Weiter Warten auf ein Urteil im Böhringer-Prozess: Es gab Streit um Termine, weil ein Verteidiger am Samstag kirchlich getraut wird. Der Prozess geht somit auch noch kommende Woche weiter.
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Die Verteidiger von Benedikt T.: Stefan Mittelbach (l.) und Peter Witting setzten eine Vertagung des Prozesses durch.
Ronald Zimmermann Die Verteidiger von Benedikt T.: Stefan Mittelbach (l.) und Peter Witting setzten eine Vertagung des Prozesses durch.

MÜNCHEN - Weiter Warten auf ein Urteil im Böhringer-Prozess: Es gab Streit um Termine, weil ein Verteidiger am Samstag kirchlich getraut wird. Der Prozess geht somit auch noch kommende Woche weiter.

Im Verteidiger–Team von Benedikt T. (33), der des Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer angeklagt ist, spielt der Augsburger Anwalt Stefan Mittelbach meist den ruhigeren, zurückhaltenden Part. Doch gestern brach es aus ihm heraus: „Ich versteh’ das Verhalten des Gerichts nicht.“ Der Grund seiner Empörung: Seit Wochen sei dem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Manfred Götzl bekannt, dass er an diesem Wochenende kirchlich heirate und er wegen der Vorbereitungen und der Feier am Freitag für den Prozess ausfalle. Trotzdem seien Zeugen geladen worden.

„Zwischen mir und Peter Witting gibt es aber eine Arbeitsteilung, die auch dem Gericht bekannt sein dürfte.“ Witting könne Benedikt T. in dem komplexen Verfahren nicht allein vertreten. Die Ladungen „verstoßen gegen ein faires Verfahren“.

Kollege Witting stieß ins selbe Horn: „Ich werde das nicht akzeptieren.“ Er bemängelte zudem, dass ihm und Mittelbach keine Zeit der Vorbereitung für die Zeugenbefragung zugestanden worden sei. Die Nachricht der Ladung der Zeugen sei ihm erst am Mittwochnachmittag zugeleitet worden. Die neue Beweisaufnahme zeige aber, dass das Gericht „in eine bestimmte Richtung geht“. Ginge das Gericht von der Unschuld des Angeklagten aus, wäre diese neue Beweisaufnahme nicht mehr notwendig. Umso notwendiger erscheint ihm daher eine gründliche Vorbereitung der Verteidiger: „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Vielleicht sind wir schon durch.“

Richter Götzl fragte daraufhin Benedikt T., ob er zwei Verteidiger gleichzeitig brauche. Seine deutliche Antwort: „Ich habe zwei Verteidigern eine Vollmacht ausgestellt. Ich will, dass jederzeit zwei Verteidiger vor mir sitzen.“

Der Ruf einer sehr launischen Chefin

Das Gericht gab schließlich nach und verschob weitere Zeugenaussagen auf nächste Woche. Mit drei Ausnahmen: Eine ehemalige Sekretärin der Parkhausmillionärin, ihr Geschäftsführer Johann R. und dessen Freundin Ingrid A., die das Alibi von Johann R. noch einmal bestätigte, wurden am Donnerstag angehört.

Dabei bestätigte sich noch einmal, dass Charlotte Böhringer den Ruf einer sehr launischen Chefin hatte. Dass sie sich mit Benedikt T. stritt, dieser aber wenig später – wie am Tag nach der Tat geschehen – wieder im Parkhaus erschien, sei nichts Ungewöhnliches gewesen, berichtet Sekretärin Lydia K. (50).

Die Verteidigung sah sich auch darin bestätigt, dass es nicht gegen ihren Mandanten spricht, dass er die Tür zum Appartement seiner Tante am Morgen nach der Tat nicht einfach aufbrach, als er sich Sorgen machte. Bei so einer Aktion wäre sie „böse“ geworden, erklärte Johann R. Wenn sie noch gelebt hätte.

Die Spur der Schuspur

Auch die Schuhspur auf dem Teppich müsse noch geklärt werden. Johann R. berichtete, dass man die Schuhe meist auszog, wenn Böhringer zu Hause war. Witting: „Wer war dann in der Wohnung?“

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

John Schneider

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