Eine Hochzeit aus Liebe oder nur aus Berechnung?
Ein pikanter Fall vor dem Verwaltungsgericht: Eine Witwe kämpft um ihre Hinterbliebenen-Pension. Sie hatte einen Münchner Professor geheiratet, der todkrank war – und nur acht Monate später starb.
München - War es Liebe zwischen dem emeritierten Uniprofessor und seiner Haushälterin? Oder wollte der Münchner seiner Angestellten nur ein sicheres Auskommen bescheren? Diese Frage müssen jetzt die Gerichte beantworten. Es geht um 2342 Euro monatliche Hinterbliebenen-Pension.
Im November 2008 heiratete die serbische Haushälterin Karla K. (59, Namen geändert) ihren Professor. Doch schon nach zehn Monaten starb der 77-Jährige an Prostatakrebs. Zwei Monate zu früh, um seiner zweiten Ehefrau ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Denn nach §19 des Beamtenversorgungsgesetzes muss eine Ehe ein Jahr alt sein, um der Witwe den Anspruch auf HinterbliebenenVersorgung zu sichern. Es sei denn, sie kann nachweisen, dass „die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen“.
Anders gesagt, die Witwe muss nachweisen, dass es eine Liebesheirat war. Und das scheint Karla K. zu gelingen. Bereits 2007 ließ sie sich in Serbien ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Mit dem ausdrücklichen Ziel, mit Alfred P. die Ehe zu schließen. Doch die Heirat kam zunächst nicht zustande: Hans S. fehlte die staatliche Geburtsurkunde, Karla K. das Visum zur Einreise nach Deutschland. Bis sie auf die Idee kam, über Ungarn einzureisen. Das war möglich, weil ihre Mutter Ungarin ist.
Am 20. November 2008 heiratete das Paar. Da war ihre Beziehung bereits fünf Jahre alt. 2003 habe sie die Affäre mit dem verheirateten Mann begonnen, berichtet sie gestern vor Gericht. Zum Beweis hat sie eine an sie adressierte Weihnachtskarte von 2003 dabei. Darin schreibt der Professor „in Liebe “ und „mein Schatz“. Ja, sie hatte anfangs kein gutes Gefühl. Aber die erste Ehefrau ihres Mannes sei damals bereits sehr krank gewesen. Und er habe die depressive Alkoholikerin ja auch nicht im Stich gelassen. Die Frau starb 2007. Bald danach begann Hans S., neue Heiratspläne zu schmieden.
Am 26.Januar 2009, nur zwei Monate nach der Trauung, der Schicksalsschlag: Hans S. erklärte seiner Frau, dass er sofort nach München müsse. Er hätte viel Blut im Urin. Sie überredete ihn, noch in Serbien zum Arzt zu gehen. Warum sie sich so genau an das Datum erinnert? „Das war ein schrecklicher Tag. Der Arzt hat Andeutungen gemacht, dass mein Mann schwer krank ist.“ Am 20. September 2009 starb der Professor. Das Münchner Verwaltungsgericht tendierte zwar dazu, der Frau Recht zu geben und ihr die Pension zuzusprechen. Das Verfahren wurde aber nach Würzburg verwiesen. Dort sitzt das Landesamt für Finanzen, das nun anhand der Krankenunterlagen überprüfen muss, ob bei Hans S. schon vor seiner zweiten Heirat klar war, dass er bald sterben würde.