Eine allerletzte Chance für den Cannabis-Raser

Ohne Fahrerlaubnis und unter Haschisch: Der 25-jährige Thomas D. lieferte sich vergangenen Sommer eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei quer durch Untermenzing. Wie das Gericht darüber urteilte.
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MÜNCHEN - Ohne Fahrerlaubnis und unter Haschisch: Der 25-jährige Thomas D. lieferte sich vergangenen Sommer eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei quer durch Untermenzing. Wie das Gericht darüber urteilte.

„Ich kam mir vor wie in einem Hollywoodfilm“, sagte der Polizist, „sowas habe ich noch nie erlebt.“

Vor einem Jahr, am 28. Juli, saß er auf dem Beifahrersitz, als sein Kollege sich eine wilde Verfolgungsjagd mit Thomas D. lieferte. D. musste sich für seine Kamikaze-Fahrt gestern vor dem Strafgericht München I verantworten. Der 25-Jährige hatte keine Fahrerlaubnis und war bekifft, als er der Polizei davonraste.

Bei einem Spezl hatte er Gras geraucht und gekauft. Kurz vor 23 Uhr setzte er sich ins Auto – und nahm der Streife dreist die Vorfahrt. Als die Beamten ihn kontrollieren wollten, drückte Thomas D. aufs Gas. „Ich dachte, nur weg, schnell, schnell“, sagte der gelernte Maler, der von Minijobs und Arbeitslosengeld lebt und bei seiner Mutter wohnt.

Er floh mit ausgeschaltetem Licht durch die Straßen von Untermenzing – die Polizei mit Blaulicht hinterher. Um Leib und Leben hätte er gefürchtet, sagte der Polizist: Immer wieder bremste D. scharf ab. Schließlich flüchtete er zu Fuß in eine Auffahrt, warf 3,7 Gramm Cannabis von sich. Der Beamte zerbrach sich noch die Brille, als er Thomas D. endlich festnahm. Bei einer Hausdurchsuchung bei D., den ein Gutachten als „heavy user“ (starken Drogennutzer) einstufte, fand die Polizei neben 1,1 Gramm Gras einen Wurfstern, eine Softairpistole und zwei Butterfly-Messer.

Der junge Mann entschuldigte sich, auch bei dem Polizisten. Seine Fahrerlaubnis hat er bei einer trunkenen Unfallflucht eingebüßt, die 1800 Strafe dafür zahlt D. noch ab.

„Mit zwei zugedrückten Augen“ verurteilte ihn Richter Brünink zu zwei Jahren auf Bewährung. „Um dem Angeklagten eine letzte Chance zu geben, auf den Weg der Tugend zurückzufinden.“ Auflagen: Regelmäßige Drogentests und 250 Sozialstunden.

Laura Kaufmann

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