Ein Vater schreit sein Leid hinaus

Ein denkwürdiger Tag im NSU-Prozess zwischen einer Tragödie und dem unfassbaren Auftritt eines Verfassungsschützers>
Matthias Maus |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Ein denkwürdiger Tag im NSU-Prozess zwischen einer Tragödie und dem unfassbaren Auftritt eines Verfassungsschützers

Was schreit man, wenn man sein totes Kind blutüberströmt in Händen hält? „Er antwortet nicht! Er antwortet nicht!“ Ismail Yozgat hat diesen Moment erlebt, am 6. April 2006. Er hielt Halit in den Armen, seinen Sohn. Minuten vorher war der 21-jährige zum neunten Opfer der NSU-Mörder geworden.


Und der Vater, erlebt diesen Moment heute noch einmal: „Er antwortet nicht!“ ruft der Vater in den Saal 101 des Oberlandesgerichts München. Der 58-Jährige steht auf vom Zeugenstuhl, er dreht sich um, er schreit auf türkisch: „Vermiyor!“ „Er antwortet nicht!“


Es war ein ergreifender Höhepunkt an diesem 41. Prozesstag, aber es war nicht der einzige. Ein V-Mann-Führer und Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes spielt den Deppen und versetzt das Gericht in Erstaunen. Er räumt „persönliche Fehler“ ein. Einer davon: Er war um die Tatzeit auch im Café – um online zu flirten. Vom Mord aber will er erst aus der Zeitung erfahren haben, drei Tage später. Gemeldet hat er sich trotzdem nicht bei der Polizei. Er hat sich tölpelhaft verraten.


Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten aus dem Umfeld der braunen Mörder verfolgen die Aussagen wie fast immer. Weitgehend reglos. Nur im Gespräch mit ihren Anwälten tuschelt die Frau, die der Mordbande um Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den bürgerlichen Anstrich gab, angeregt. Blass ist sie unter ihrer Schminke, aber das kann von der U-Haft kommen. Beeindruckt von den Aussagen scheint sie so wenig wie der mitangeklagte NPD-Vize Ralf Wohlleben. Oder André E., der sein „Stirb Jude, Stirb!“-Tattoo unter Sweatshirt und Lederkutte verbirgt.


„Nie wieder in meinem Leben werde ich meinen Geburtstag feiern“, sagt Ismail Yozgat. Der ist am 7. April. Tags zuvor vor sieben Jahren hatten Halit und seine Mutter ein Geschenk für den Vater gekauft: „Einen Werkzeugkasten für 93 Euro“, erzählt Yozgat dem Gericht. Manche Dinge vergisst man nicht.

Und er hatte sich verspätet an dem Tag, wollte Halit ablösen in seinem Café. „Er wollte noch auf die Abendschule.“ Der Vater berichtet von den beiden roten Tropfen auf der Theke, als er in das Café kam. „Ich dachte, Halit hat Farbe verschüttet.“ Es war Halits Blut.


„Er lag auf den Boden. Ich habe ihn hochgehoben. Ich habe geschrien.“ Richter Manfred Götzl will wissen, in welcher Position der junge Mann da lag. Der Vater ringt mit Worten. Dann legt er sich  auf den Boden des Gerichtssaals: Gesicht nach unten, Beine leicht gespreizt – direkt zu Füßen von Beate Zschäpe. So sei das gewesen.


Für die Yozgats brach die Hölle los an diesem Apriltag. „Warum haben sie Halit getötet?“, fragten die Nachbarn, die Verwandten, die Polizei. War es Heroin, Haschisch, die Mafia? „So etwas gab es bei uns nicht“, sagt Ismail Yozgat, der einen Herzinfarkt erlitten hat in der Folge. „Wir sind anständige Menschen.“

Immer wieder kommen dem Vater die Tränen im Gericht, die Mutter streichelt ihm von hinten die Schulter, versucht, ihn zu beruhigen. Sie haben so viele Fragen, die Eltern, die drei Geschwister. Und die wichtigste für den Vater: „Warum haben sie mein Lämmchen getötet?“ Es gibt keine Antworten an diesem Tag, schon gar nicht vom interessantesten Zeugen bisher.


„Es gab absolut nichts, was mir aufgefallen wäre an diesem Tag“, sagt Andreas T. Der 46-Jährige stellte sich dem Gericht als „Beamter des Landes Hessen“ vor. In Wahrheit war der großgewachsene Kahlkopf V-Mann-Führer beim Verfassungsschutz, der „islamistische und rechtsextreme Quellen geführt hat“. Und nebenbei flirtete er „nach Dienstschluss“ öfter in Yozgats Café, auch an jenem Apriltag.

„Aus heutiger Sicht ein Fehler“ sei es gewesen, sich nicht bei der Polizei gemeldet zu haben. Er habe den Tag verwechselt, behauptet der ehemalige Postler. Er habe geglaubt, am Mittwoch dort gewesen zu sein, nicht am Donnerstag, dem Tag des Mordes. Ja, und außerdem habe er „dienstliche und private Nachteile“ gefürchtet.

„Ich war frisch verheiratet, wir erwarteten unser erstes Kind“, berichtet er. Deshalb habe diesen einen Internet-Café-Besuch verschwiegen, verdrängt, was auch immer. „Ich kann das nicht nachvollziehen, sagt Richter Götzl. „Ich verstehe mich auch nicht“, sagt Andreas T. mit erstickender Stimme.


Nicht nur der Vorsitzende hat Schwierigkeiten, diesem abenteuerlichen Zeugen zu folgen. „Sie haben doch als Obersvationsbeamter gearbeitet“, versucht es Götzl noch einmal. 1994 bis 1998 war das. Da müsse man sich sich Daten, Fakten merken und kombinieren. Dass er vergessen konnte, wann er zuletzt bei Yozgat war, – am Abend vor einem langen Wochenende – das erscheint wenig glaubwürdig.


Er habe sich auch nicht gewundert, dass Halit Yozgat nicht mehr da war, als er kurz nach fünf wieder ging. Die 50 Cent Online-Gebühr habe er auf den Tresen gelegt. Sicher ist es nicht. Aber womöglich lag der junge Mann da schon tot hinter seinem Tresen.


Dass er überhaupt aufflog, der Herr Geheimdienstler, das lag an seiner Unvorsichtigkeit. Man erfuhr es durch die Auswertung der Computer-Daten im Café. Zwischen 16.51 und 17.01 Uhr besuchte er dort am Tattag ein Flirt-Forum, hinterließ seine echte Handy-Nummer. Und am Tag des Mordes sprach er mindestens einmal mit seiner rechtsextremen Quelle.
Allein diese Verbindung elektrisiert. Bekannt ist, dass Verfassungsschützer und Ermittlungsbehörden geschlampt haben in der Mordserie. Oder gab es da noch mehr? Das Versagen der Verfassungsschützer hat an diesem Tag ein Gesicht. Andreas T. wird wieder vorgeladen werden. Matthias Maus

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.