Ein Sekt vor dem Freitod

Kinder begleiten den Selbstmord ihrer kranken Mutter – und die Staatsanwaltschaft München bestätigt die Rechtmäßigkeit ihres Handelns.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Kinder begleiten den Selbstmord ihrer kranken Mutter – und die Staatsanwaltschaft München bestätigt die Rechtmäßigkeit ihres Handelns.

Sie wollte selbst entscheiden, wann der Tod kommt. Seit langem wusste die 77-jährige Münchnerin Anna P. (Name geändert), dass sie an Alzheimerscher Demenz litt. Sie wusste um die Entwicklung der Krankheit. Und sie plante, sich das Leben zu nehmen, bevor sie dazu nicht mehr in der Lage war.

Die Medizinrechtliche Sozietät Putz & Steldinger sicherte das Vorhaben der Dame rechtlich ab. Die „Freiverantwortlichkeit“ wurde ärztlich attestiert. „Damit steht und fällt alles“, sagt Anwalt Wolfgang Putz. Die Anwälte erarbeiteten eine besondere Erklärung der Mutter: Darin wurde den Kindern aufgegeben, ihren Willen zu respektieren und ihren Tod nicht zu verhindern. Dadurch waren die Angehörigen abgesichert. Am Abend des 28. Februar 2009 war es soweit: Die Kinder von Anna P. kamen zu Besuch. Man unterhielt sich, man aß gemeinsam. Dann schluckte die Mutter insgesamt 61 Tabletten von zwei Medikamenten, die sie sich zuvor selbst in der Apotheke besorgt hatte. „Ein Arzt darf tödliche Mittel verschreiben – solange es keine Betäubungsmittel sind“, erklärt Anwalt Putz.

Als Anna P. die todbringende Dosis eingenommen hatte, trank die Familie noch gemeinsam Sekt. Nach zehn Minuten wurde die Mutter müde. Sie putzte sich die Zähne, zog ihr Nachthemd an und legte sich ins Bett. Nach und nach verabschiedeten sich ihre Kinder von ihr. Anna P. schlief fest ein. Als ihre Atmung flacher wurde, setzten sich die Kinder zu ihr und hielten ihre Hand.

Als sie gestorben war, wurde wie geplant die Polizei verständigt. Es kam zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Doch das wurde nun eingestellt. Die Angehörigen hätten sich weder des Totschlags durch Unterlassen noch einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht, bestätigte die Staatsanwaltschaft München I. „Man muss nicht in die Illegalität flüchten – das zeigt der Fall“, sagt Putz. Er erinnert sich mit Respekt an Anna P.: „Sie war eine fröhliche, eindrucksvolle, alte Dame – mit einem festen, klaren Willen.“ Julia Lenders

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