Ein Picasso für einen Euro

Bühnenarbeiter verkaufte Fälschungen großer Meister über Ebay: Gericht verurteilt ihn zu Geldstrafe wegen Betruges. Wie der 30-Jährige zu den Bildern kam, was er zu seiner Verteidgung sagte.
von  Abendzeitung
Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick". © dpa

MÜNCHEN - Bühnenarbeiter verkaufte Fälschungen großer Meister über Ebay: Gericht verurteilt ihn zu Geldstrafe wegen Betruges. Wie der 30-Jährige zu den Bildern kam, was er zu seiner Verteidgung sagte.

Das Ebay-Angebot klang verlockend: „Picassos ,Die Anbetung’ unter UV-Lupe geprüft. Mindestgebot ein Euro“ war am 7. Oktober 2007 in dem Internet-Auktionshaus zu lesen. Sieben Tage später ging der „Meister“ für 58 Euro weg. Für die „Dorfkulisse“ und die „Landschaft“ von Maler Christian Rohlfs wurden jeweils 124 Euro geboten, Lyonel Feiningers „Sonnenstrahlung“ brachte 141 Euro und Max Pechsteins „Akt“ verkaufte der ehemalige Bühnenarbeiter Christian S. (30) für 48,50 Euro.

Seine Angebote waren allerdings nicht echt – doch das erwähnte der Verkäufer nie. Wegen Betruges stand Christian S. am Freitag vor dem Münchner Amtsgericht. „Ich bin davon ausgegangen, dass jeder weiß, dass der Picasso nicht echt ist, wenn er für einen Euro angeboten wird“, sagte der Angeklagte.

Nach der Mittleren Reife ging er zum Film: „Das hat mir sehr gut gefallen. Ich habe dort den handwerklichen Weg gewählt. Ein bisschen Kamera und Licht. Bei der Bühnentechnik habe ich mitgeholfen. Bei ,Forsthaus Falkenau’ war ich auch dabei.“ Mit der Pleite des Medien-Unternehmers Leo Kirch war auch für Christian S. der Traum vom Film vorbei: „Das war 2002. Alle wollten dann zur Bavaria. Da waren die Jobs sicher. Aber die hatten so viele Leute, die brauchten niemanden mehr.“

Trödelmarkt-Schnäppchen

Er jobbte bei einem Kurierdienst. 2007 wurde dort die Arbeit knapp. Christian S. (Anwälte Stephen Forscht und Boris Pietsch) wollte sich ein Standbein im Online-Handel aufbauen. „Auf Flohmärkten habe ich nach Bildern gesucht, diese günstig gekauft und dann bei Ebay versteigert. Den Picasso habe ich von einem Trödelmarkt in Berlin“, sagte der Angeklagte, der zunächst keine Schuldeinsicht zeigte. Nachdem ihn Richter Rolf-Dieter Madlindl ermahnte, dass er dann eine Freiheitsstrafe bekommen würde, legte er ein Geständnis ab.

Urteil: 2250 Euro wegen Betruges. Die kann er als Hartz-IV Empfänger und Vater einer Tochter in 100-Euro-Raten abstottern.

Torsten Huber

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