Ein Pflaster brachte den Tod
Fahrlässige Tötung: Ein Mann (47) stirbt, nachdem ihm ein Arzt Fentanyl verabreichte. Der Mediziner wird zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt
MÜNCHEN Tod durch Fentanyl-Pflaster: Für den Münchner Gerichtsmediziner Randolph Penning ist das fast schon Routine. In seiner langen Laufbahn ist die Zahl der von ihm obduzierten Fentanyl-Toten bereits dreistellig geworden, erklärt er gestern vor dem Amtsgericht. Allerdings seien es zumeist Drogenabhängige, die die Pflaster mit dem starken Schmerzmittel für ihre Sucht missbrauchen.
Der Fall des Bereitschaftsarztes Ali R. (Name geändert) ist auch für den erfahrenen Gerichtsmediziner ungewöhnlich. Der Kollege wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Er hatte einem Reiseunternehmer aus Bremen nicht nur Morphin gespritzt, sondern laut Anklage auch ein Fentanyl-Pflaster auf den Rücken geklebt.
Dadurch sei das 47-Jährige Opfer ins Koma gefallen und an Sauerstoffmangel des Gehirns gestorben. Der Arzt bestreitet, einen Kunstfehler begangen zu haben.
Die Witwe des Opfers verfolgt den Prozess hinter einer dicken Sonnenbrille versteckt. Sie war damals von ihrem Mann in Bremen angerufen worden. Er habe sich beim Abbau seines Standes auf der Freizeitmesse einen Hexenschuss zugezogen, leide unter starken Schmerzen.
Als der Arzt im Hotel ankam, konnte sich der 46-jährige Unternehmer kaum noch bewegen. Der Mediziner spritzte Morphin und ließ das Pflaster da. „Er sagte, er würde nach der Heimkehr sofort zum Hausarzt gehen”, erklärte Ali R. Er habe den Patienten auf die Risiken des unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Fentanyls hingewiesen. Das ist aber strittig. Die Ankläger glauben, dass zumindest die Aufklärung über die Gefahren des Fentanyl gefehlt habe.
Tags darauf fand das Hotelpersonal den Gast leblos in seinem Zimmer. Der Notarzt reanimierte ihn, im Krankenhaus fiel der Patient ins Koma und starb nach fünf Tagen.
Strittig ist auch der Gesundheitszustand des Mannes. Während seine Witwe im Zeugenstand erklärte, ihr Mann sei sehr sportlich und kerngesund gewesen, ergab sich aus Fragen der Verteidigung, dass der Unternehmer bei verschiedenen Gelegenheiten schon einmal das Bewusstsein verloren hatte.