"Ein Gurt stört nur": Leichtsinn am Bau bestraft

Keine Sicherungen: Das kostet einen Münchner Gerüstbauer (43) jetzt 1.200 Euro Bußgeld.
von  jot

München - Weder seine Arbeiter noch er selber waren gegen einen Absturz gesichert: Das Amtsgericht verurteilte einen 43-jährigen Gerüstbauer aus München wegen dieses Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften bei Bauarbeiten zu einer Geldbuße von 1.200 Euro.

Aufgekommen war der Verstoß bei einer Baukontrolle am 24. Juli 2014 im Münchner Zentrum. Der 43-Jährige baute dort mit drei seiner Mitarbeiter ein Baugerüst auf. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass keiner der Arbeiter gegen ein Abstürzen gesichert war.

Der Unternehmenschef selber nutzte bei seiner Arbeit in acht Metern Höhe weder ein Montageschutzgeländer noch persönliche Schutzausrüstung. Auch der Mitarbeiter, der den Stirnseitenschutz anbrachte, war nicht gegen Absturz gesichert. Der Betroffene hatte als Vorgesetzter nicht dafür gesorgt, dass der Mitarbeiter einen Anseilschutz verwendet.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München gab der Unternehmer – er betreibt seine Firma seit zehn Jahren – zunächst eine etwas abstruse Erklärung ab. Die gesetzlichen Regelungen, so seine Einlassung, würden nur für versicherte Arbeitnehmer gelten, nicht für ihn als Unternehmer. Und: "Würde er jedes Mal die Schutzmaßnahmen von seinen Arbeitnehmern verlangen, würden diese weglaufen", so der Betroffene. Dazu käme der große wirtschaftliche Druck. Falls er die Sicherheitsmaßnahmen einhalten würde, müssten die Arbeiten länger dauern und würden mehr kosten.

Tatsächlich erklärten seine Arbeiter unter anderem, dass sie sich sicherer ohne Gurt fühlen würden oder dass ein Gurt nur stören würde. Und das obwohl laut Baugenossenschaft die Hälfte aller tödlichen Bauunfälle auf Stürze zurückzuführen sind.

Der zuständige Richter ließ sich nicht erweichen: Die Unfallverhütungsvorschriften seien keine Schikane, "sondern von Fachbehörden und letztendlich vom Gesetzgeber als einzuhaltende Sicherungsmaßnahmen zur Verhütung von Unfällen ausgearbeitet worden". Und sie gelten für alle – auch für den Chef.

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