Ein Doppelmord beendet ein Doppelleben
MÜNCHEN, LISSABON - Jetzt werden die grausamen Details bekannt zu dem blutigen Drama in Portugal. Der Münchner Gunnar D. soll im Ferienparadies seine Freundin und die gemeinsame Tochter getötet haben - weil er fürchtete, dass seine Lebensgefährtin von dem Doppelleben erfährt.
Nach einem Doppelmord in Portugal sucht die Polizei weiter nach der Leiche eines 21 Monate alten Mädchens. Der 43 Jahre alte Münchner soll bei einem Urlaub sowohl die 30 Jahre alte Mutter als auch das Kind getötet haben. Das Mädchen konnte bislang nicht gefunden werden, teilte die Staatsanwaltschaft München am Dienstag mit.
Gunnar D. war Ende vergangener Woche in München festgenommen worden. Zeugen hatten in Portugal beobachtet, wie der Beschuldigte seine 30 Jahre alte angolanische Freundin im Meer ertränkt und dann zum Strand getragen hatte. Dort hatte er Rettungsversuche für die bewusstlose Frau verhindert und war mit dem Kind verschwunden.
Die Polizei geht davon aus, dass D. die kleine Alexandra auf dem Weg zum Hotel tötete und in der felsig zerklüfteten Steilküste zurück ließ. Die Suche der portugiesischen Behörden sei bislang erfolglos verlaufen.
Danach war der 43-Jährige mit einem Mietwagen nach Lissabon und von dort mit einem Flugzeug nach München geflogen. Nach seiner Festnahme war ihm ein deutscher und europäischer Haftbefehl wegen zweifachen Mordes eröffnet worden. Er schweigt zu den Vorwürfen und hat über seinen Anwalt erklären lassen, er habe Alexandra am Strand in Portugal Leuten übergeben, die sich um das Kind kümmern sollen. Das hält die Staatsanwaltschaft für unglaubwürdig.
Der Mann soll den Beschluss zu dem Doppelmord bereits in Deutschland gefasst haben. Seine Lebensgefährtin habe nichts von dem Doppelleben ihres Partners mit Freundin und dem Kind in Stuttgart gewusst.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Festgenommenen Mord aus Habgier, Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor. Die portugiesische Justiz hat die Auslieferung beantragt. Vorrang hätten aber die „Festhalteanordnung“ der Münchner Generalstaatsanwaltschaft und der deutsche Haftbefehl. (dpa)
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