Ehepaar streitet mit Stadt München um Abfuhr am Wertstoffhof

Ein Paar aus Düsseldorf kauft sich in Laim eine Wohnung und will dann Sperrmüll aus dem Objekt an einem Wertstoffhof abladen. Da werden die Eheleute weggeschickt - weil sie keine Münchner sind.
von  AZ
Ein Mann entsorgt Müllbeutel an einem Wertstoffhof. (Symbolbild)
Ein Mann entsorgt Müllbeutel an einem Wertstoffhof. (Symbolbild) © Daniel von Loeper

München - Im weitesten Sinne geht es einem Düsseldorfer Ehepaar mit ihrer Klage gegen die Stadt München um Müll. Genauer gesagt Sperrmüll und dessen Entsorgung. Der Hintergrund: Die Eheleute hatten 2019 in Laim eine Wohnung gekauft, wie die "SZ" berichtet. Wohl auch mit der Verpflichtung, die Hinterlassenschaften der Vorbesitzer zu entsorgen.

Keine Sperrmüll-Entsorgung mit Düsseldorfer Kennzeichen

Doch die Entsorgung des Sperrmülls gestaltete sich schwierig. Zunächst konnte das Paar zwar eine Ladung mit ihrem Auto – mit einem Düsseldorfer Kennzeichen – an einem Münchner Wertstoffhof entsorgen. Beim zweiten Mal wurden sie jedoch abgewiesen, schreibt die "SZ". Die Begründung: Das Düsseldorfer Autokennzeichen sei ein Anhaltspunkt dafür, dass die beiden keine Münchner seien und sie deshalb den Wertstoffhof nicht benutzen dürften. Die beiden probierten es erfolglos bei verschiedenen Wertstoffhöfen im Münchner Westen.

Ein Nachweis am Wertstoffhof ist erfoderlich

Laut den Regeln des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) muss man einen Nachweis mitbringen, der den Münchner Wohn- oder Firmensitz belegt. Das kann ein Personalausweis, der aktuelle Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung oder eine aktuelle Meldebescheinigung sein. Wohnungseigentümer, die nicht in München gemeldet sind, können durch einen Gebührenbescheid eine Berechtigung nachweisen und Sperrmüll am Wertstoffhof abgeben.

Ehepaar verklagt München wegen Abfuhr

Nach der Abfuhr hätten die Düsseldorfer den Müll jedenfalls von einer privaten Firma entsorgen lassen. Und dafür soll nun nach deren Ansicht die Stadt München zahlen. Plus die Kosten für den Zeitaufwand und entgangene Mieteinnahmen, da die Wohnung erst später vermietet werden konnte. Insgesamt soll es um 1.800 Euro gehen. Das Münchner Landgericht muss nun entscheiden, wer im Müll-Streit recht hat. Hätten die Mitarbeiter des Wertstoffhofs die Düsseldorfer über die Entsorgung aufklären oder sich die Kläger selbst schlau machen müssen? Ein ähnlicher Fall ist dem AWM nicht bekannt. Zum laufenden Verfahren will man sich auf AZ-Nachfrage nicht äußern.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.