Ehemaliger Neonazi-Anführer: Streit um seine Aussage
Das Oberlandesgericht München hat am Mittwoch im NSU-Prozess die Vernehmung des ehemaligen Neonazi-Anführers Marcel D. nach juristischem Streit vorzeitig unterbrochen.
München - Dabei ging es um die Frage, ob der ehemalige Schatzmeister der rechtsextremen Organisation "Blood & Honour" als Zeuge Aussagen über eine mutmaßliche Tätigkeit als V-Mann verweigern darf. Die Vernehmung von D. soll am 20. Juli fortgesetzt werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte D. im Zeugenstand behauptet, er sei nicht als Informant eines Geheimdienstes tätig gewesen. Ein V-Mann-Führer des Thüringer Verfassungsschutzes sagte dagegen, er selber habe D. als V-Mann geführt. Die Bundesanwaltschaft erstattete wegen Verdachts der Falschaussage Anzeige gegen D. bei der Staatsanwaltschaft München I.
Umstritten ist, ob D. bereits formell aus dem Zeugenstand entlassen worden war oder nicht. Sollte das der Fall sein, wäre die mutmaßliche Falschaussage für ihn nicht mehr zu korrigieren. Sollte er nicht entlassen sein, könnte er sie korrigieren und bliebe straffrei.
D. war einer der ranghöchsten Funktionäre von "Blood & Honour". Diese Organisation wurde 2000 verboten. Mehrere Mitglieder hatten eingeräumt, dem 1998 abgetauchten NSU-Trio in ihren Wohnungen Zuflucht gewährt zu haben.
Weitere Führungsleute von "Blood & Honour" sollen außerdem Geld und Waffen für das Trio organisiert und eine Flucht der drei ins Ausland geplant haben. In den Folgejahren sollen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zehn Menschen aus überwiegend rassistischen Motiven ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Beate Zschäpe ist dafür als einzig überlebendes Mitglied des NSU angeklagt.