E-Scooter in München: Was Fahrer der Tretroller beachten müssen
München - Die neuen Elektro-Tretroller fahren gefühlt schon massenhaft durch München, viele Menschen flitzen mittlerweile mit den Scootern durch die Stadt. Aber natürlich gibt es auch hier Regeln und Kontrollen. Der Überblick:
In München haben die vier Verleiher der E-Tretroller nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben. Diese regelt beispielsweise, dass jeder Anbieter vorerst 1.000 Roller pro Tag im Stadtgebiet innerhalb des Mittleren Rings aufstellen darf.
An einem Standort dürfen nicht mehr als drei Roller auf einmal angeboten werden und wenn sie auf dem Gehweg parken, müssen mindestens 1,60 Meter frei bleiben. Für das Parken tabu sind die Fußgängerzone, Grünanlagen sowie Brücken. Falsch geparkte Scooter müssen die Anbieter innerhalb von 24 Stunden einsammeln.
E-Scooter: Fahrverbot auch in der Fußgängerzone
Fahrverbote gelten unter anderem in der Fußgängerzone, auf städtischen Friedhöfen oder im Alten Botanischen Garten. Auch an ausgewählten weiteren Orten gibt es Fahrverbotszonen. Eine Karte der Stadtverwaltung zeigt, wo das Fahren erlaubt ist.
Eine Art elektronischer Zaun, das sogenannte Geo-Fencing, soll dabei helfen, dass diese Regeln eingehalten werden. Fährt ein E-Scooter in einen gesperrten Bereich, erkennt das ein Sensor und das Fahrzeug geht automatisch aus.
Weil das Ordnungsamt zudem nicht alle Falschparker im Auge haben kann, hat die Stadt eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an die Bürger Verstöße melden können.
Circ, einer der Anbieter in München, betont etwa, dass er mit der Stadt zusammenarbeiten wolle und Mitarbeiter ungenutzte Roller rund um die Uhr entfernen würden.
Keine Helmpflicht auf dem E-Tretroller
Denn für E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille ist es eine Straftat.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die am 15. Juni in Kraft getreten ist, regelt zudem Tempo 20 als Maximum. Fahren auf den Gehwegen ist nicht erlaubt. Es gilt die Versicherungspflicht und ein Mindestalter von 14 Jahren. Die Anbieter im Verleih geben allerdings ein Mindestalter von 18 Jahren an.
E-Tretroller: Viele Fahrer sind beim Fahren unsicher
Der Verordnung zufolge besteht keine Helmpflicht. Experten raten dennoch, zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen.
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