E-Auto-Urteil: Vermieter darf Anbieter für Ladesäulen bestimmen

Entbrannt war der Streit zwischen Vermieter und Mieter darüber, welcher Anbieter zu welchen Konditionen einen Ladepunkt für E-Autos in die Garage bauen darf. Eine Frage, die sich in München durchaus öfter stellen dürfte.
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Ein Auto mit Plug-in-Hybrid-Antrieb lädt an einer Ladesäule. Immer öfter wird die Frage aufkommen: Wer bezahlt in Mietshäusern? (Symbolbild)
Ein Auto mit Plug-in-Hybrid-Antrieb lädt an einer Ladesäule. Immer öfter wird die Frage aufkommen: Wer bezahlt in Mietshäusern? (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa

München - Das Amtsgericht München musste sich mit einer Frage beschäftigen, die in der nächsten Zeit vermutlich öfter zu Streit führen wird: wer bezahlt die Ausstattung von Garagen mit Ladepunkten für E-Autos? Und welcher Anbieter wird gewählt?

Im konkreten Fall hatte ein Münchner Ehepaar ihren Augsburger Vermieter verklagt. Die Kläger mieteten in der Schwanthalerhöhe eine Wohnung samt Tiefgaragenstellplatz. Zu dem 2012 errichteten Wohnkomplex gehören bei rund 200 Mietparteien knapp 200 Tiefgaragenstellplätze, die über zwei Hausanschlüsse mit Strom versorgt werden.

Wer darf E-Ladepunkte errichten?

Das Ehepaar hatte sich nun ein Hybridfahrzeug gekauft. Sie wollten eine Fachfirma mit der Errichtung einer Ladestation beauftragen. Die Einbaukosten lagen bei rund 1.600 bis 1.700 Euro. Zudem, so die Kläger vor Gericht, erhebe die Firma keine Nutzungspauschale und die Ladestation wäre direkt an den zur Wohnung gehörenden Stromzähler angeschlossen.

Mieter haben Anspruch auf Ladestation - aber dürfen nicht wählen

Doch ihr Vermieter lehnte das ab. Er gab an, dass über jeden Hausanschluss nur fünf bis zehn Ladestationen angeschlossen werden könnten. 27 Mietparteien hätten aber bereits Interesse an einer Ladestation angemeldet.

Er verwies das Ehepaar deswegen an einen städtischen Versorger, der für die Errichtung bei einer Einmalzahlung von 1.499 Euro eine monatliche Nutzungspauschale von 45 Euro und eine nach Fahrzeugtypen gestaffelte monatliche Strompauschale in Rechnung stellen würde. Nur dieser könne durch technische Maßnahmen eine Versorgung so vieler Ladestationen ohne Überlastung der Hausanschlüsse gewährleisten, argumentierte der Vermieter. 

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Gericht gibt Vermieter Recht

Sein Hauptargument: Aus Gründen der Gleichbehandlung und weil damit zu rechnen sei, dass in nächster Zeit noch weitere Mieter nach Ladestationen verlangen, sei es nicht möglich, den Klägern die erbetene Erlaubnis zu erteilen.

Das Gericht gab dem Vermieter nun Recht. "Grundsätzlich soll dem Mieter im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit offenstehen, wen er für entsprechende bauliche Veränderungen an der Mietsache beauftragt. Allerdings ist es dem Vermieter auch nicht verwehrt, eine Gleichbehandlung mehrerer Mietparteien anzustreben. Dies kann sogar, wie für jeden nachvollziehbar, für einen friedvollen Umgang von mehreren Mietern in einer Wohnanlage sinnvoll sein. Insofern ist es den Mietern, hier den Klägern zumutbar, den Kontraktionszwang im Hinblick auf die sachlichen Argumente der Vermieterpartei hinzunehmen", erklärte die Richterin.

Da die Kläger in Berufung gegangen sind, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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25 Kommentare
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  • am 24.10.2021 11:32 Uhr / Bewertung:

    Da kommt mir eine aktuelle Diskussion mit einem Mieter in den Sinn:

    Seit Anfang des Jahres eine endlose Diskussion wg. einer Mietanpassung in Höhe von 75€. Die erste seit fünf Jahren!

    Dieser Mieter meint auch, dass ich ihm eine Ladestation in die TG einbauen solle.

    Scheinbar hat er doch genügend Geld für ein Elektroauto. Und Nein: Kein Dienstwagen. Lehrer bekommen keine Dienstwägen!

  • SL am 25.10.2021 21:40 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Sie wollen doch so einem verbeamtete Armen Lehrer nicht auch noch die Miete erhöhen. Und stellen Sie ihm bitte umgehend eine Wallbox für sein E-Auto zur Verfügung

  • Fußball-Fan am 23.10.2021 19:06 Uhr / Bewertung:

    Wo kommen wir hin, wenn eine Mieter dem Eigentümer vorschreiben darf, welche Lösung für den E-Anschluss eines Autos zu wählen ist. Jedem Vermieter ist zu raten, diese Ladestationen in ihrem Hab und Gut, das sie nicht selber nutzen, erst einmal zu untersagen. Es gibt genug Gründe das Ganze zu unterbinden, angefangen von notwendigen Versicherungen und der Haftung im Fall eine Autobrandes und dadurch entstandenen Schaden am Haus oder sogar am Eigentum anderer Mietparteien. Soll doch der Mieter erst einmal vor Gericht ziehen, dann wird es viele Urteile zu Gunsten der Vermieter geben (wie in diesem Fall). Wenn die Regierung diese Übergangstechnologie forcieren möchte, muss auch sie für die Infrastruktur sorgen. Aber genau daran wird die E-Auto-Technologie bei uns scheitern. Wasserstoffantriebe müssen her! Wir haben ein gutes Tankstellennetz - Stromladestationen in privaten Haushalten braucht es nicht.

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