Durchgreifen im Münchner Bahnhofsviertel: Was hat's gebracht?

München - Ein Ort zum Wohlfühlen sind die Bahnhofsviertel in deutschen Großstädten allesamt nicht. München macht da keine Ausnahme. Betrunkene, die randalieren, Schlägereien, Diebstahl, Drogensüchtige, Obdachlose. Die Szene bestimmte lange Zeit das Bild rund um den Hauptbahnhof, vor allen Dingen abends und in der Nacht.
Die Beschwerden von Reisenden, aber auch von Anwohnern und Geschäftsleuten häufen sich. Stadt und Polizei beraten über Lösungen. 2017 wird das nächtliche Alkoholverbot eingeführt. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens darf kein Alkohol im Bahnhof und der näheren Umgebung konsumiert werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert einen Platzverweis oder eine Strafe.
Verstöße gegen die Alkoholverbotsverordnung (AVV) gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit einer Geldbuße geahndet: Ein erster Verstoß kostet 75 Euro, ein zweiter 100 und jeder weitere sogar 150 Euro. Bei wiederholten Verstößen und Störungen kann die Polizei auch Aufenthaltsverbote erlassen.
Ganztägiges Alkoholverbot beschlossen
Inzwischen kontrolliert die Polizei regelmäßig. Seit Juli 2018 sind zudem die Streifen des Kommunalen Außendienstes (KAD) im Einsatz. Sie sind auch am Stachus unterwegs. Das Engagement zeigt Wirkung: Nach Einführung des Alkoholverbotes sinkt laut Polizei die Zahl aller Straftaten um 15 Prozent.
Im Zeitraum von Mai bis Oktober finden neben den regelmäßigen Kontrollen auch Schwerpunktaktionen statt. Rund 90 Straftaten werden dabei aufgeklärt, bilanziert das Präsidium. Rund 70 davon seien Drogendelikte gewesen. 30 Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, werden festgenommen, gegen mindestens fünf lagen Haftbefehle vor. Das Alkoholverbot ist so wirkungsvoll, dass die Stadt es ab 1. August 2019 ganztägig ausweitet.
Hier verläuft der "Sperrbezirk" rund um den Hauptbahnhof:
AZ-Kommentar zum ganztägigen Alkoholverbot: Das ist kein Konzept