Duplex-Garage falsch erklärt: Vermieterin muss Schaden zahlen

Das Auto eines Arztes wird beim Hochfahren der Duplex-Garage beschädigt – weil dieser fälschlicherweise rückwärts geparkt hatte. Weil ihm das aber nicht richtig von seiner Vermietern erklärt wurde, muss diese den Schaden bezahlen.
von  AZ
So parkte der 34-Jährige, der Kofferaum stieß beim Hochfahren der Garage gegen den Lüftungsschacht (blau).
So parkte der 34-Jährige, der Kofferaum stieß beim Hochfahren der Garage gegen den Lüftungsschacht (blau). © Amtsgericht

Das Auto eines Arztes wird beim Hochfahren der Duplex-Garage beschädigt – weil dieser falsch rückwärts geparkt hatte. Weil ihm das aber nicht richtig von seiner Vermietern erklärt wurde, muss diese den Schaden bezahlen.

München - Schräge Einfahrtposition, Anstellwinkel und unverrückbare Haltemulden für die Räder: Manchmal sind es sehr technische Dinge, mit denen sich Gerichte beschäftigen müssen. Wie im Fall eines Münchner Arztes, der seine Duplexgaragen-Vermieterin auf Schadenersatz verklagt hatte.

Eines Tages war der Mann zu seinem BMW-Cabrio gegangen und hatte mit Schrecken gesehen, dass der Stellplatz nach oben gefahren worden war. Der Kofferraum seines Autos war dadurch gegen einen Lüftungskanal gedrückt worden, der an der Wand hinter dem Duplexstellplatz verläuft.

Der 34-Jährige hatte seinen BMW wie immer rückwärts eingeparkt, die Hinterräder standen in den vorgesehenen Haltemulden. Alles wie gewohnt also, wie aber konnte es zu dem Schaden kommen?

Wie parkt man auf einem Duplexstellplatz?

Der Arzt gab vor Gericht an, dass er bei der Besichtigung des Stellplatzes mit seinem Auto auf dem Stellplatz rückwärts eingeparkt hatte. Er und die damals anwesende Vermieterin hätten festgestellt, dass das problemlos funktionierte. Sie hätten den in Einfahrtposition schräg nach hinten hochgestellten Duplexstellplatz daher nicht verstellt und auch nicht nach oben gefahren.

Weitere Instruktionen habe ihm seine Vermieterin nicht gegeben. Da der Stellplatz unter seinem nie belegt gewesen sei, habe er selber seinen oberen Platz ebenfalls nie nach oben gefahren. Er habe sein Fahrzeug stets rückwärts eingeparkt, wobei die Räder jeweils in den Haltemulden gestanden hätten.

Die Eigentümerin wiederum sagte aus, dass der Arzt bei der Besichtigung des Stellplatzes ordnungsgemäß von ihr und ihrem ebenfalls anwesenden und technisch versierten Mann eingewiesen worden sei. Er habe sich schlicht nicht daran gehalten.

Duplex-Streit: Gericht verurteilt Vermieterin

Um nun die Schuldfrage zu klären, beauftragte das Gericht einen Sachverständigen. Dieser stellte fest, dass die unverstellbar auf dem Stellplatz montierten Haltemulden zwar beim Vorwärtsparken die für die Vorderräder richtige Parkposition vorgeben.

So parkte der 34-Jährige, der Kofferaum stieß beim Hochfahren der Garage gegen den Lüftungsschacht (blau).
So parkte der 34-Jährige, der Kofferaum stieß beim Hochfahren der Garage gegen den Lüftungsschacht (blau). © Amtsgericht

Beim Rückwärtseinparken aber "entstehe beim Hochfahren dieser Bühne am Fahrzeugtyp des Klägers solange kein Schaden, wie die Hinterräder die vordere Begrenzung der Haltemulde nur gerade eben erreichen."

So hätte der 34-Jährige parken müssen, um beim Hochfahren einen Schaden zu vermeiden.
So hätte der 34-Jährige parken müssen, um beim Hochfahren einen Schaden zu vermeiden. © Amtsgericht

Das Gericht gab schließlich dem 34-Jährigen Recht. Seine Ausführungen seien glaubhaft, im Gegensatz zu denen seiner Vermieterin. Diese habe sich mehrfach bei der Befragung widersprochen und nicht die Wahrheit gesagt. "Daher ist das Gericht davon überzeugt, dass keine pflichtgemäße Einweisung in die Nutzung des Stellplatzes erfolgte", heißt es im Urteil.

Wegen einer schuldhaften Verletzung des Mietvertrages verurteilte das Gericht die Vermieterin zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 2.507,90 Euro nebst Zinsen und Gutachterkosten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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