Dunkle Kanäle bei den Münchner Kanalbauern

Razzia bei der Stadtentwässerung im Baureferat der Stadt: Die Staatsanwaltschaft hat Büros, Privaträume und Firmen durchsucht – neun Stadt-Mitarbeitern wird Bestechung oder Vorteilsnahme vorgeworfen
von  Abendzeitung
Dunkle unterirdische Känale für das Münchner  Abwasser.
Dunkle unterirdische Känale für das Münchner Abwasser. © abendzeitung

MÜNCHEN - Razzia bei der Stadtentwässerung im Baureferat der Stadt: Die Staatsanwaltschaft hat Büros, Privaträume und Firmen durchsucht – neun Stadt-Mitarbeitern wird Bestechung oder Vorteilsnahme vorgeworfen

Die Korruption ist wie eine Hydra: Kaum ist ein Kopf abgeschlagen, wächst ein neuer nach. Und so schlägt jetzt die Staatsanwaltschaft wieder bei der Stadtentwässerung zu: Bei einer Razzia untersuchte sie vorige Woche Büros und Privaträume von neun städtischen Baukontrollmeistern (von denen einer pensioniert ist) und von vier Kanal- und Entwässerungsfirmen. Die Vorwürfe sind: Bestechlichkeit und Vorteilsnahme.

Die betroffenen Mitarbeiter sind vom Dienst freigestellt und bleiben zuhause. Die Gehälter werden weitergezahlt. Kollege Zufall hat die Staatsanwaltschaft wieder auf die Spur gebracht. In einem anderen Bestechungsverfahren hat ein Beschuldigter geplaudert: „Ich bin nicht der Einzige, das machen andere doch auch.“

Die Beschuldigten müssen Zuhause bleiben

So kamen die Staatsanwälte auf die Spur der Mitarbeiter in der Münchner Stadtentwässerung. Vorige Woche am Dienstag schlug die Staatsanwaltschaft mit einer Razzia zu: Sie durchsuchte die Büros und Privatwohnungen von neun städtischen Baukontrollmeistern. Auch vier Firmen der Kanalbau und Entwässerungsbranche bekamen Staats-Besuch.

Die Vorwürfe: Die Mitarbeiter sollen für diese Firmen im Nebenjob Kanalbaupläne entworfen haben und ließen sich das bezahlen. Dabei bekamen diese Firmen wenigstens zum Teil immer wieder Aufträge von der Stadt.

„Es besteht ein Anfangsverdacht“, bestätigt Oberstaatsanwalt Anton Winkler gegenüber der AZ: „Es gibt eine eindeutige Anweisung der Stadt und auch BGH-Urteile, dass sie in ihrem Bereich keine Kanalentwässerungspläne zeichnen dürfen.“

Die neun Beschuldigten sollen keine großen Summen kassiert haben. Aber da sie bewusst geheim gearbeitet haben (keiner hatte eine Nebentätigkeit beantragt), liegt für die Staatsanwaltschaft der Verdacht der Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit nahe.

Die Staatsanwaltschaft will deshalb auch wissen: Haben die neun nur für den verbotenen Nebenjob kassiert – oder haben sie auch bei Baugenehmigungen für diese Firmen getrickst, geschoben oder nachgeholfen? Ging dort alles mit rechten Dingen zu? „Wir stehen da noch am Anfang der Ermittlungen“, so Winkler.

Nach AZ-Informationen aus der Verwaltung könnte es sein, dass die Vorwürfe gegen drei Beschuldigte nicht erhärtet werden. Für Vorteilsgewährung (wenn sie Firmen bei Genehmigungen halfen) drohen ihnen bis zu drei Jahren Haft. Für Bestechlichkeit bis zu fünf Jahre.

Willi Bock

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