Drohung mit Amoklauf "wie im TV oder den USA"

Weil er seinem Geschäftspartner, der nicht ordnungsgemäß lieferte, einen Amoklauf androhte, muss ein Münchner Unternehmer 1.225 Euro Strafe zahlen.
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Weil er seinem Geschäftspartner einen Amoklauf in München angedroht hat, wurde ein Unternehmer in München zu einer Geldstrafe verurteilt. (Archivbild)
dpa Weil er seinem Geschäftspartner einen Amoklauf in München angedroht hat, wurde ein Unternehmer in München zu einer Geldstrafe verurteilt. (Archivbild)

Weil er seinem Geschäftspartner, der nicht ordnungsgemäß lieferte, einen Amoklauf androhte, muss ein Münchner Unternehmer 1.225 Euro Strafe zahlen.

MÜNCHEN - Fuhrunternehmer Rainer H. (34) drohte am 2.Juli 2007 einem Geschäftspartner, der zwei Kipplaster nicht lieferte, in einer E-Mail: „Sollte ich nicht bald die Kipper bekommen, dann wird es in München einen Amoklauf geben, wie sie es nur aus dem TV in den USA kennen!“ Rainer H. sagte: „Das war nur ein Jux.“ Die Richterin fand es nicht witzig. Urteil: 1225 Euro

 

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