Drohne in der Oberleitung löst Chaos im Münchner Feierabend-Bahnverkehr aus
München - Weil sich eine Drohne an der Oberleitungsaufhängung im Bereich der Hackerbrücke verfangen hatte, ist es am frühen Montagabend zu einem Großeinsatz der Polizei und zu erheblichen Behinderungen im Münchner Bahnverkehr gekommen.
Drohne in der Oberleitung löst Chaos im Münchner Feierabend-Bahnverkehr aus
Wie die Bundespolizei weiter berichtet, meldete ein Unbekannter gegen 17.35 Uhr einer Streife der Deutsche-Bahn-Sicherheit im Münchner Hauptbahnhof, dass sich die Drohne eines Freundes im Bereich der Hackerbrücke in der Oberleitung befinde: "Als der Mitteiler erkannte, dass sich ein größerer Polizeieinsatz entwickelte, flüchtete er."
Drohne in der Oberleitung: Gleise 4 bis 13 am Hauptbahnhof gesperrt
Schnell stellte sich heraus, dass sich in der Nähe des Einfahrsignals bei der Hackerbrücke tatsächlich eine Drohne im oberen Tragseil der Oberleitung verfangen hatte und obendrein auf die Oberleitung zu stürzen drohte.
Weil daher den Angaben zufolge wiederum erhebliche Schäden bis hin zum Abriss der 15.000 Volt führenden Stromleitung sowie erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb zu befürchten waren, wurden die Gleise 4 bis 13 des Hauptbahnhofs vorsorglich gesperrt. Etliche Züge mussten umgeleitet werden, und es kam es zu erheblichen Verspätungen im Nah- und Fernverkehr. Reisende mussten zudem andere als die geplanten Bahnsteige aufsuchen, da mehrere Züge außerplanmäßig starteten.
Bundespolizei fahndet nach dem Eigentümer der Drohne
Einem Techniker der Deutschen Bahn sei es dann gelungen, die Drohne zu bergen. Die Bundespolizei ermittelt wegen der Störung des Bahnverkehrs und fandet nach dem Eigentümer der Drohne: "Derzeit werden auch die weiteren Zuständigkeiten der durchzuführenden polizeilichen Maßnahmen abgeklärt."

Die Bundespolizei sicherte während der Bergung des Flugobjekts das nähere Umfeld des "Drohnen-Landeplatzes", der sich nur rund vier Meter entfernt von der Hackerbrücke befand. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass sich der Drohnenpilot eigenständig unter Lebensgefahr daran macht, das Flugobjekt von der Oberleitung und anschließend auch aus dem Gleisbereich zu holen.
Striktes Flugverbot in einem "virtuellen Kasten" nahe der Gleise
Welche Strafe ihn erwartet und ob ihn die Deutsche Bahn oder andere Eisenbahnunternehmen für die Verzögerungen in Regress nehmen, müsse noch geklärt werden.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass beim Betrieb eines unbemannten Flugobjektes besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind (siehe dazu auch Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 08/24). Demnach ist unter bestimmten Voraussetzungen in der offenen und speziellen Kategorie der Überflug von Bahngleisen erlaubt, ohne eine zusätzliche Genehmigung der Deutschen Bahn einzuholen.
Allerdings ist bei Drohnenflügen dringend zu beachten, dass ein striktes Flugverbot in einem sogenannten "virtuellen Kasten" von zehn Metern links und rechts der Gleisanlagen sowie 15 Metern über Bahngleisen und über fahrenden Zügen gilt.
Die Bundespolizeiinspektion München bittet den Verursacher bzw. auch den Mitteiler, der die Deutsche-Bahn-Sicherheit informierte, sich in der Wache in der Denisstraße 1 bei der Bundespolizei zu melden; auch zwecks Abholung des unbemannten Flugobjektes. Hierzu wird gebeten, einen Eigentumsnachweis für die Drohne mitzubringen und gegebenenfalls auch den Führerscheinnachweis zu erbringen.