Drogenprozess in München: Debatte um eine Hose vor Gericht
München - Dumm gelaufen, könnte man da sagen. Bei einem Ingenieur (31) fanden sich Amphetamine in der Hosentasche. Und obwohl er darauf bestand, dass die Hose nicht die seine war, wird er zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt.
Das war geschehen: Am einem Februarmorgen fand der Türsteher einer Disco am Hauptbahnhof bei dem Mann 0,54 Gramm Amphetamin sowie eine Ecstasy-Tablette mit Verpackung und eine Tüte mit Amphetaminspuren.
Fremde Hose angezogen?
Der Münchner gibt an, dass er noch nie etwas mit Drogen zu tun gehabt habe. Seine Erklärung: Beim Hineinfeiern in seinen Geburtstag habe er sich in Bars und auf mehreren Partys betrunken.
Auf einer der Feiern habe er mit mehreren Personen Sex gehabt und dann wahllos einfach die Kleidung angezogen, die herumlag: „Ich hatte schwachsinnige Klamotten an. Und ich vermute, dass man tatsächlich die Hose verwechselte.“ Dass es nicht seine Hose war, sei ihm erst später klargeworden.
Die als Zeugin vernommene Polizeibeamtin hat aber keine Anzeichen deutlicher Alkoholisierung wahrgenommen. Der Angeklagte hätte auch nicht gesagt, dass es nicht seine Hose sei. Die Hose sei auch weder auffällig zu klein noch zu groß gewesen.
Die Richterin hält die Tat für nachgewiesen: „Aus Sicht des Gerichts war die Einlassung des Angeklagten als Schutzbehauptung zu werten.“
Das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte gewusst hat, dass er sich im Besitz der Betäubungsmittel befindet. Zwar hatte der Türsteher berichtet, dass der Angeklagte erstaunt gewesen sei, als man ihm die Drogen aus der Hosentasche fischte. Der 31-Jährige habe aber zunächst weder dem Türsteher noch der Polizistin erklärt, dass es nicht seine Hose sei.
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