Drogenkonsum: Staatsanwalt kritisiert Stadelheimer Verhältnisse

MÜNCHEN - Zu drei Jahren Haft wurde Tonda Sch. vom Münchner Landgericht verurteilt. Der 35-Jährige hatte bei seinem Geständnis Schwarzmarkt und Drogenkonsum in der JVA Stadelheim beschrieben.
Die Justizvollzugsanstalt Stadelheim gerät schwer in die Kritik: „Das ist ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat, wenn es nicht möglich ist, eine Anstalt so zu sichern, dass kein Drogenkonsum in der JVA stattfindet“, betonte Staatsanwalt Benjamin Lenhart in seinem Plädoyer, dessen Behörde jetzt dagegen einschreiten wird.
Auslöser war die Aussage des Angeklagten Tonda Sch. (35), der einem Mithäftling in der Gemeinschaftszelle gequält und erpresst hat. Wie berichtet sagte der Angeklagte: „Bei uns in der Zelle ging es locker zu. Wir hatten Drogen und Handys. Die Zellentür stand immer offen.“ Zu drei Jahren Haft unter anderem wegen versuchter räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung wurde Tonda Sch. vom Münchner Landgericht verurteilt. Sein Anwalt Thomas Pfister konnte aufatmen: „Die Sicherungsverwahrung stand im Raum, weil mein Mandant so viele Vorstrafen hat.“ Bei Verhängung der Sicherungsverwahrung wäre er für immer weggesperrt gewesen.
Der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf wertete das Geständnis des Angeklagten als Milderungsgrund und betonte, dass seine Kammer von den Zuständen in der JVA nicht überrascht waren: „Das ist keine Neuheit. Handy und Drogenmissbrauch sind dort Alltag.“ Der Aufritt eines JVA-Oberregierungsrat sei für das Gericht „symptomatisch gewesen: „Der Vorfall sei für den Zeugen quasi normal. Man könne nicht alles kontrollieren und jede Post lesen. Das war einfach schwach“, sagte der Vorsitzende Staatsanwalt Lenhart ist empört: „In Stadelheim hat man bis heute nicht einmal das Handy des Angeklagten sicherstellen können. Sogar Akten zu dem Fall wurden nicht an mich geleitet.“
Torsten Huber