Drogenhund spürt Koksversteck auf - Prozess in München

Die Polizei durchsuchte ein Auto ohne richterlichen Beschluss und fand dabei Drogen. Dürfen die Beweise vor Gericht verwendet werden?
von  John Schneider
Drogen im Auto versteckt: Der Angeklagte am Montag vor Gericht.
Drogen im Auto versteckt: Der Angeklagte am Montag vor Gericht. © Daniel von Loeper

München - Sind die Polizisten übers Ziel hinausgeschossen? Im Prozess um einen mutmaßlichen Drogendealer (24) hat dessen Anwältin Anja Aringer jedenfalls ein Beweisverwertungsverbot beantragt. Stein des Anstoßes ist die polizeiliche Durchsuchung eines in einer Pasinger Tiefgarage abgestellten Mercedes-Benz am 18. September 2019. Die Polizisten hätten reichlich Zeit gehabt, einen richterlichen Beschluss einzuholen, argumentiert Aringer, hätten das aber nicht einmal probiert.

Auch ein Anruf beim Jourdienst der Staatsanwaltschaft blieb aus. Deshalb dürfe das Gericht die im Auto vorgefundenen Beweise und Drogenfunde nicht im Prozess verwerten, fordert Aringer. Der Staatsanwalt hält dagegen: Die Situation sei unübersichtlich gewesen, weil mehrere Verdächtige noch flüchtig gewesen waren. Die Polizisten hätten deshalb schnell handeln müssen, um Beweise zu sichern.

Mit Hilfe eines Drogenhundesfanden die Ermittler in der Gitterbox im Auto 261 Gramm Marihuana und über neun Gramm Kokaingemisch. Das Marihuana war teilweise schon in Plomben abgepackt. Zu Verkaufszwecken vermutet die Polizei. Außerdem fanden sich im Auto Einmalhandschuhe, Verpackungsmaterial und eine Feinwaage sowie ein Einhandmesser. Damit steht der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels im Raum.

Beweisverwertungsverbot wird später behandelt

Es ist nicht der einzige Vorwurf gegen den mutmaßlichen Drogendealer. Eine gute Woche zuvor war er in der Nähe eines Aubinger Parkplatzes mit knapp fünf Gramm Marihuana erwischt worden. Ein Polizist berichtet am Montag als Zeuge, dass der 24-Jährige sehr nervös, fast hyperaktiv wirkte. Ob das auf Drogen zurückzuführen sei oder auf die Vernehmungssituation, könne er aber nicht sagen.

Die Bearbeitung des Beweisverwertungsverbotes wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt, der Prozess fortgesetzt, erklärt die Richterin Nicole Selzam.

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