Drogen: Acht Münchner Polizisten stehen unter Verdacht
Das LKA ermittelt gegen acht Münchner Polizisten wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
München - Im Zusammenhang mit Drogengeschäften eines Dealers ermitteln Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt gegen acht Münchner Polizisten. Einige sollen, so der Verdacht, Drogen gekauft und konsumiert haben. Angeblich geht es um Kokain und Haschisch.
Wie aus Sicherheitskreisen am Dienstag verlautete, hatte ein festgenommener mutmaßlicher Rauschgifthändler 2018 bei Vernehmungen zwei Polizisten beschuldigt, mit Kokain und Haschisch in Kontakt gewesen zu sein. Er stand als Zeuge vor Gericht.
Insgesamt acht Münchner Beamte unter Verdacht
Im Rahmen monatelanger interner Ermittlungen – unter anderem durch die Auswertung von Handys – gerieten sechs weitere Polizisten ins Visier ihrer Kollegen. Mindestens zwei der nun verdächtigen Polizisten sollen Drogen auch selbst genommen haben.
LKA-Beamte durchsuchten am Dienstag die Wohnungen und die Arbeitsplätze der Betreffenden. Die Beamten wurden vorübergehend festgenommen und befragt, sind aber inzwischen alle wieder auf freiem Fuß.
Bereits im Januar 2020 sowie im Dezember 2018 gab es laut Staatsanwaltschaft München I Durchsuchungen bei Verdächtigen. Die acht Beamten sind Angehörige von fünf verschiedenen Dienststellen. "Ihnen werden verschiedene Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen", so Oberstaatsanwältin Anne Leiding zur AZ.
Drogen-Razzia im Heart brachte Ermittlungen ins Rollen
Der Drogen-Skandal in den Reihen der Polizei flog auf nach Rauschgift-Razzien im Nobel-Club "Heart" am Lenbachplatz. Zuletzt durchsuchten Polizisten am 13. April 2019 frühmorgens den Club. Etwa 180 Gäste hielten sich im Heart auf. Die Razzia dauerte mehr als vier Stunden.
Kokain und Marihuana wurde laut Polizei bei einigen Gästen sichergestellt. Auch in den Räumen der Disco entdeckten die Fahnder Koks. Insgesamt waren es rund 20 Gramm Kokain. Die acht Polizisten sind vom Dienst suspendiert. Gegen alle wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das aber ruht, bis die jeweiligen Strafverfahren abgeschlossen sind.
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